Transparenz muss halten, was sie verspricht


Gemeinnützige Organisationen unterliegen in Deutschland keiner Transparenzpflicht. Die Aktive Bürgerschaft hält dies für falsch.

Vereine und Stiftungen müssen gegenüber der Öffentlichkeit keine Angaben z.B. über ihre finanziellen Mittel, ihre Arbeit und die Mittelverwendung machen. Wir haben dieses Thema früh angesprochen, in systematischer Form aufgearbeitet und uns in dem Positionspapier "Handlungsfreiheit gemeinnütziger Organisationen stärken und zu gesellschaftlicher Transparenz verpflichten" für eine maßvolle, aber verbindliche gesetzliche Transparenzpflicht auf Basis einheitlicher Rechnungslegungsstandards ausgesprochen.

Auch bei gemeinnützigen und damit steuerbegünstigten Organisationen, die aus privater Initiative Gesellschaft mitgestalten wollen, hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an validen Informationen.

Freiwillige Transparenzinitiativen sind einerseits ein richtiges Signal für Transparenz, andererseits besteht aber die Gefahr, dass hierdurch ein falscher Eindruck erweckt wird. Weder Validität noch Wahrheitsgehalt der freiwilligen Angaben sind überprüfbar. Zunehmend werden auch Fragen der Legitimität von "Transparenzwächtern" aufgeworfen. Die Aktive Bürgerschaft hat sich aus diesem Grund keiner der bestehenden Initiativen angeschlossen.

Gesetzliche Regelungen werden inzwischen auch z.B. vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und von der Phineo gAG gefordert.