Attac-Urteil wird vorerst nicht auf andere Organisationen angewandt

Bis Ende 2021 soll keinen weiteren Organisationen aufgrund des Attac-Urteils (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 208 Februar 2020) die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Darauf hätten sich das Bundesfinanzministerium (BMF) und die Finanzministerien der Länder geeinigt, schrieb am 28. Februar 2020 die Tageszeitung „taz“. Das „Handelsblatt“ sprach am 3. März 2020 von einer Art „Nicht-Anwendungserlass“ zum Schutze der Zivilgesellschaft.

Ein Sprecher des BMF erklärte auf Nachfrage von bürgerAktiv am 26. März 2020, Bund und Länder hätten vereinbart, den bestehenden rechtlichen Rahmen auszuschöpfen, um die negativen Auswirkungen des Attac-Urteils auf den Gemeinnützigkeitsstatus betroffener Organisation und die damit verbundene Steuerbegünstigung zu begrenzen. So seien für den Einzelfall Lösungen denkbar, die einen Entzug der Gemeinnützigkeit zumindest zeitlich begrenzt aussetzen. Ein konkretes Schreiben gebe es nicht.

Die Bundesländer Bremen und Berlin hatten am 13. März 2020 im Bundesrat einen gemeinsamen Antrag zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts gestellt. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, gemeinnützigen Organisationen die politische Betätigung in einem rechtssicheren Rahmen zu ermöglichen und dabei die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen steuerbegünstigter Betätigung einerseits und Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes in und durch Parteien andererseits zu berücksichtigen.

TAZ.DE/…
WWW.HANDELSBLATT.COM/…
WWW.SENATSPRESSESTELLE.BREMEN.DE/…

Ausgabe 209 März 2020, Recht & Politik