Das Bundesfinanzministerium (BMF) ist dem Revisionsverfahren des Frankfurter Finanzamtes gegen das globalisierungskritische Netzwerk Attac Deutschland vor dem Bundesfinanzhof in München beigetreten. Dies hat Attac am 25. Januar 2018 mitgeteilt. Mit dem Verfahren will das BMF erreichen, dass das Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Kassel aus dem Jahr 2016 revidiert wird, das die Gemeinnützigkeit von Attac bestätigt hat. Im Dezember 2017 hat der Bundesfinanzhof in München die Revision zugelassen. Nach der Finanzgerichtsordnung kann das Bundesfinanzministerium einem Revisionsprozess beitreten, wenn das Verfahren eine auf Bundesrecht beruhende Abgabe oder eine Rechtsstreitigkeit über Bundesrecht betrifft.
BMF: Beteiligung an Revision gegen Attac
Ausgabe 185 Januar 2018, Recht & Politik