Bürger und Staat


Für das Thema Zivilgesellschaft ist das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat von grundlegender Bedeutung. Die zentrale Frage, um die es hier geht, lautet: Welche Aufgaben hat der Staat und wo findet er seine Grenzen? Spiegelbildlich dazu geht es um das Verständnis von Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. In den westlichen Gesellschaften haben sich über die Jahrhunderte ganz unterschiedliche Antworten auf diese Grundfrage herausgebildet. Ausdruck dessen ist, dass es unterschiedliche Staatsverständnisse und institutionelle Ordnungen gibt.

Historisch haben sich zwei unterschiedliche Staats- und damit auch Gesellschaftsverständnisse entwickelt: das angelsächsische und das kontinentale Staatsverständnis. Im angelsächsischen Staatsverständnis hat der Staat wenige Funktionen. Er wird eher als beauftragte Agentur der Bürgerinnen und Bürger angesehen und versucht die Sphäre der Freiheit (Handlungsfreiheit) möglichst nicht anzutasten. In diesem Verständnis wird den Bürgern zugetraut, für sich selbst zu sorgen. Die Selbstregulierungskräfte der Gesellschaft, die Vereinigungen der Bürgerinnen und Bürger, genießen große Wertschätzung. Der Staat muss begründen, wenn er die Freiheitssphäre der Bürgerinnen und Bürger beschränken will. Sein Zweck ist es, die Freiheitsrechte zu schützen und zu garantieren. Weil dieser angelsächsische Staat nicht so umfassend und "fürsorgend" ist, lässt er mehr Ungleichheit, aber auch wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeiten und umfassende zivilgesellschaftliche Aktivitäten zu.

Im Gegensatz dazu versucht der kontinentale Staat viel stärker die Gesellschaft zu beeinflussen und zu regulieren. In diesem Staatsverständnis, das auch wesentlich durch den deutschen Philosophen Georg Friedrich Wilhelm Hegel geprägt wurde, spricht man auch von der "Staatsbedürftigkeit der Gesellschaft". Der Staat schützt zwar auch hier die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, er greift aber tiefer und umfassender regulierend in die Gesellschaft ein und beschränkt damit auch die Freiheit. Dies zeigt sich auch darin, dass im kontinentalen Staatsverständnis dem Sozialstaat und der damit verbundenen Umverteilung eine viel größere Rolle zukommt. Der Staat versucht hier stärker, die Gesellschaft zu "lenken".

Insgesamt zeigt sich, dass für eine lebendige Bürgergesellschaft ein angelsächsisches Staatsverständnis förderlicher ist. Auch in Deutschland hat sich der alte preußisch geprägte Obrigkeitsstaat zu einem liberalen Staat hin gewandelt. Dieser lässt den Bürgerinnen und Bürgern und den Organisationen der Zivilgesellschaft mehr Raum. Er lässt auch den unterschiedlichen Lebensmodellen und Organisationsformen mehr Entfaltungsmöglichkeiten und versucht weniger, die Gesellschaft zu steuern. Insofern ist die Zivilgesellschaft auf einen liberalen, in angelsächsischer Tradition stehenden Staat angewiesen.


Literaturtipp


Schmidt, Jürgen: Zivilgesellschaft. Bürgergesellschaftliches Engagement von der Antike bis zur Gegenwart. Texte und Kommentare, Reinbek 2007