Engagementpolitik


Die Zivilgesellschaft verzeichnet in allen modernen Gesellschaften einen wachsenden Stellenwert. Ordnungs- und Wohlfahrtsleistungen werden zunehmend von zivilgesellschaftlichen Akteuren und durch bürgerschaftliches Engagement erbracht. Dadurch wächst die Bedeutung des Engagements in der Gesellschaft, und die Aufmerksamkeit der Politik für dieses Thema nimmt zu: Engagement wird zum Gegenstand der politischen Steuerung und Gestaltung – und Engagementpolitik zu einem neuen politischen Handlungsfeld.

Ein Politikfeld zeichnet sich dadurch aus, dass es einen gemeinsamen Deutungsrahmen gibt, dass politische Institutionen geschaffen werden, die für dieses Feld zuständig sind, und es auch Instrumente zur Gestaltung des Gegenstands gibt (Gesetze, Förderprogramme, Verordnungen).

Engagementpolitik ist ein noch sehr junges Politikfeld und entsprechend wenig entwickelt. Es ist im Grunde erst zehn Jahre alt. Seitdem hat die Politik dieses Feld für sich entdeckt und versucht gestaltend auf das bürgerschaftliche Engagement einzuwirken. Ausdruck davon ist beispielsweise, dass das Thema bürgerschaftliches Engagement im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung von 2009 einen prominenten Platz einnimmt und die Regierung eine Reihe von Maßnahmen bis hin zu einem Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ankündigt.

Engagementpolitik ist vielgestaltig, und es gibt sie nicht aus einem Guss. Dies ist einerseits dem Gegenstand selbst geschuldet, andererseits auch Ausdruck der verschiedenen föderalen politischen Ebenen in Deutschland.

Auf Bundesebene ist das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend für Engagementpolitik zuständig. Daneben betreiben auch andere Ressorts Engagementpolitik: das Innenministerium Sportförderung, das Finanzministerium setzt steuerliche Anreize für bürgerschaftliches Engagement, und das Arbeits- und Sozialministerium ist für Corporate Social Responsibility, das Engagement der Unternehmen, zuständig. Darüber hinaus gibt es eine Fülle von Modellprogrammen, beispielsweise zu Freiwilligendiensten, in verschiedenen Ministerien.

Engagementpolitik wird auch auf der Länderebene gemacht. Meist sind es Referate oder Leitstellen in den Staatskanzleien, die dafür zuständig sind. Inzwischen haben viele Bundesländer Landesnetzwerke gegründet, mit denen sie Engagementförderung betreiben.

Zu einem Politikfeld gehören auch Akteure aus der Zivilgesellschaft. Die Verbände des Sports, der Kultur, der Stiftungen, die Wohlfahrtsverbände und die Kirchen gehören zu den etablierten Akteuren. Mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa) u.a. haben sich neue Organisationen der Engagementförderung gegründet.


Literaturtipp


Olk, Thomas/Klein, Ansgar/Hartnuss, Birger (Hrsg.): Engagementpolitik. Die Entwicklung der Zivilgesellschaft als politische Aufgabe, Wiesbaden 2010.