Bürgergesellschaft
Gesellschaftliches Leitbild, das auf selbstbestimmtem und selbstorganisiertem, gewaltlosem und am Gemeinwohl orientiertem Engagement basiert. Es ist verbunden mit dem Anspruch, dass Individuen, Gruppen und Organisationen sich in die Belange des Gemeinwesens einbringen und so Staat, Markt und Gesellschaft wesentlich mitbestimmen und prägen. Bürgergesellschaft ist nicht nur bürgerschaftliches Engagement, sondern auch öffentliche Diskussion, gesellschaftliche Auseinandersetzung und Verständigung sowie die Akzeptanz von Pluralität und Vielfalt. Bürgergesellschaft braucht staatliche Institutionen, die diese Spielregeln schützen.
Bürgerliche Gesellschaft
Das Programm einer "bürgerlichen Gesellschaft" entwickelte sich im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert im Milieu des neuen Besitz- und Bildungsbürgertums. Geprägt von den Ideen der Aufklärung wurde das Ziel einer modernen, säkularisierten Gesellschaft freier, mündiger Bürger verfolgt, die ihre Verhältnisse ohne obrigkeitsstaatliche Gängelung selbständig regeln. Was einstmals als bürgerliche Kultur das Bürgertum definierte und von anderen Gruppen unterschied, ist heute vielfach zum Allgemeingut geworden. Gleichwohl besteht zwischen Bildung und Einkommen einerseits und bürgerschaftlichem Engagement anderseits ein positiver Zusammenhang.
Bürgerschaftliches Engagement
Oberbegriff für ein weites Spektrum von unterschiedlichen gemeinwohlorientierten Aktivitäten und Engagementformen. Das Engagement basiert auf Freiwilligkeit und wird ohne Erwartung einer monetären Gegenleistung erbracht. Dazu gehören z. B. klassische Ehrenämter wie die Übernahme eines Vorstandsamtes in einem Verein, die freiwillige unbezahlte Mitarbeit in karitativen Einrichtungen, das finanzielle Engagement von Bürgern und Bürgerinnen wie von Unternehmen in Form von Spenden und Stiften, das Engagement in Bürgerinitiativen und Selbsthilfegruppen oder das Mitwirken in verschiedenen Formen von Bürgerbeteiligungsverfahren.
Bürgerstiftung
Eine Bürgerstiftung ist eine Stiftung von Bürgern für Bürger. Privatpersonen, Unternehmen und Banken bauen gemeinsam das Stiftungskapital auf. Aus den Erträgen werden soziale, kulturelle oder andere gemeinnützige Anliegen in einem begrenzten geografischen Gebiet gefördert, z.B. einer Stadt, einem Landkreis oder einer Region.