Verein


Im BGB wird der Begriff des Vereins nicht definiert, sondern als bekannt vorausgesetzt. Nach gemeinrechtlichen Vorstellungen wird der Verein definiert als "freiwilliger, auf eine gewisse Dauer angelegter, körperschaftlich organisierter und vom Wechsel seiner Mitglieder unabhängiger Zusammenschluss mehrerer Personen unter einem Gesamtnamen (Vereinsnamen) zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke".

Während ein wirtschaftlicher Verein nicht gemeinnützig sein kann, da die Geschäftstätigkeit der Hauptzweck ist, ist die Gemeinnützigkeit jedoch nicht abhängig von der Rechtsfähigkeit. Sowohl in das Vereinsregister eingetragene als auch nicht eingetragene und deshalb nicht rechtsfähige Vereine können gemeinnützig sein.


Wirkung


Wirkungsorientierung bzw. Wirkungsmessung beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit durch gemeinnütziges Engagement eine gesellschaftliche Veränderung erreicht wird. Dabei werden zunächst die eingesetzten Mittel wie z. B. Spenden, ehrenamtliches Engagement, durchgeführte Maßnahmen (Input) und die konkreten Resultate wie z. B. Anzahl der Teilnehmer an einer Maßnahme, Anzahl der Weiterbildungsstunden (Output) gegenübergestellt. Wenn die Teilnehmer durch die absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen bestimmte nützliche Kenntnisse und Kompetenzen erworben haben, die ihre Lebenssituation verbessern, wird dies als Outcome bezeichnet. Ist nachzuweisen, dass dies auf die durchgeführten Maßnahmen zurückzuführen ist und nicht auf externe Effekte, spricht man von der Wirkung (Impact) des gemeinnützigen Engagements.


Wohlfahrt


Mit dem Begriff Wohlfahrt werden verschiedene Inhalte verbunden. Im sozialen Kontext wird damit die ehrenamtliche Sorge für hilfsbedürftige Menschen zum Wohle der Allgemeinheit bezeichnet. Der Human Development Index bewertet den Stand der gesellschaftlichen Wohlfahrt anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung, dem durchschnittlichen Bildungsniveau und dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Bevölkerung. Unter sich verändernden ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen wird diskutiert, inwieweit z. B. die Kosten von Umweltveränderungen und soziale Folgekosten angemessen über ökonomische Kenngrößen wie das Bruttoinlandsprodukt oder das Bruttonationaleinkommen erfasst werden. Auch die Erweiterung des Wohlfahrtsbegriffs auf Glück und Zufriedenheit der Bevölkerung und deren Erfassung ist Gegenstand einer internationalen Diskussion.


Wohlfahrtspluralismus


Während die traditionelle Beschäftigung mit der Wohlfahrtsproduktion vor allem auf staatliche und marktliche Lösungen setzt, geht das Konzept des Wohlfahrtspluralismus (Welfare Mix) davon aus, dass zur Produktion sozialer Wohlfahrt auch gemeinnützige Organisationen und bürgerschaftliches Engagement beitragen. Da alle drei Bereiche spezifische Vorteile, aber auch Nachteile aufweisen, kommt es auf einem optimalen Mix der drei Leistungsbereiche an, um die jeweiligen Stärken zu nutzen.