Zivilgesellschaft
Zunächst politischer Reformbegriff der Bürgerbewegungen in den ehemaligen Ostblockstaaten, in der Folge auch für die Vertiefung und Weiterentwicklung der Demokratie in den westlichen Industrieländern gebräuchlich. Mit dem Konzept Zivilgesellschaft werden unterschiedliche Dimensionen der Verfasstheit eines Gemeinwesens in Verbindung gebracht, etwa die Garantie demokratischer Rahmenbedingungen (freie Wahlen, Recht zur Assoziationsbildung, freie Meinungsäußerung), eine positiv-normative Orientierung (Kontrollfunktion gegenüber Staat und Verwaltung) sowie ein ausgeprägtes Assoziationswesen. Die Bezugnahme auf gesellschaftliche Vereinigungen (Assoziationen) im Zivilgesellschaftskonzept bildet die Schnittmenge zu anderen Ansätzen wie Bürgergesellschaft, Kommunitarismus oder Dritter Sektor. (Siehe auch "Entwicklung und Diskurs" sowie Schriftenreihe Bürgergesellschaft und Demokratie).
Zustiftung
Eine Zustiftung ist, juristisch formuliert, eine Zuwendung (steuerrechtlicher Begriff), die zur Aufstockung des vorhandenen Stiftungskapitals bestimmt ist. Das Geld einer Zustiftung kann daher nicht zur Förderung von Projekten eingesetzt werden, wohl aber die Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens. Umgangssprachlich redet man von einer Zustiftung, wenn diese nicht zweckgebunden ist. Zweckgebundene Zustiftungen werden i.d.R. als Unterstiftungen und Stiftungsfonds bezeichnet.
Zuwendung
(1) Spenden oder Zustiftungen an eine gemeinnützige Organisation werden im steuerrechtlichen Sinne als Zuwendungen bezeichnet. Sie berechtigen den Stifter oder Spender zum Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung bzw. mindern bei Unternehmen den Gesamtbetrag der Einkünfte als abziehbare Ausgaben sowie den Gewerbeertrag. Notwendig ist das Vorliegen einer Zuwendungsbestätigung ("Spendenquittung") nach amtlichem Muster.
(2) Freiwillige finanzielle Leistungen der öffentlichen Hand an private Organisationen (Zuwendungsempfänger) zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. Die Kontrolle der Mittelverwendung erfolgt nach öffentlichem Zuwendungsrecht.
Zweckertrag
Zweckertrag bzw. Reinertrag ist der Ertrag aus dem aufkommenden Spielkapital des Gewinnsparens, der auf Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörden für gemeinnützige soziale, kulturelle und sonstige förderungswürdige Zwecke verwendet wird. Weitere Informationen erteilen die Gewinnsparvereine der Genossenschaftsbanken.
Zweckgebundenes Marketing
Beim zweckgebundenen Marketing (cause-related marketing) wird die Werbung für eine Marke und die Absatzförderung eines Produkts über einen bestimmten Zeitraum mit einem gemeinnützigen Anliegen verbunden. Vom Verkaufspreis eines Produkts geht dann ein bestimmter Prozentsatz oder fester Betrag als Spende an eine gemeinnützige Organisation. Erst durch den Kauf des Produkts wird eine Spende ausgelöst.