Kollateralschäden

Das Collegium Humanum – eine rechtsextremistische Organisation von Holocaustleugnern – hat man lange gewähren lassen. Inzwischen ist der Verein nach § 3 des Vereinsgesetzes vom Bundesinnenminister verboten worden, weil er sich aktiv gegen die Ordnung des Grundgesetzes richtete. Zudem wurde bekannt, dass der Verein mit seiner „Bildungsstätte“ den Status der Gemeinnützigkeit hatte und damit Spendenquittungen ausstellen konnte. Angeregt von diesen und ähnlichen Fällen – aber auch befördert durch die Ratlosigkeit im Kampf gegen die NPD und ihre Vorfeldorganisationen – kam schnell der Vorschlag auf, solchen Organisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Warum sollen Gruppen, die die Demokratie bekämpfen, in den Genuss steuerlicher Privilegien kommen?

Die Beratungen der Innenministerkonferenz im Dezember des vergangenen Jahres befeuerten die Diskussion zusätzlich. Auch linksextremen Organisationen sollte die Gemeinnützigkeit entzogen werden, war ein Vorschlag. Einem anderen Vorschlag nach reicht schon die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Die Fälle von Greenpeace und Robin Wood zeigen, dass Umweltgruppen ernsthaft Gefahr droht. Ihr Engagement gegen Genmais-Felder hat Forderungen laut werden lassen, ihnen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, was erhebliche Auswirkungen auf ihre Finanzierung hätte.

Wer hier den Forderungen der Politik bereitwillig nachgibt, um rechtsextremistische Parteien und Organisationen zu bekämpfen, gefährdet das bürgerschaftliche Engagement. Die Überlegungen, das Gemeinnützigkeitsrecht für den politischen Kampf zu instrumentalisieren, gefährden Stiftungen, Themenanwälte oder andere Organisationen, die sich nicht im Mainstream bewegen und vielleicht auch zivilen Ungehorsam üben. Eine solche Diskussion führt zu einer Disziplinierung zivilgesellschaftlicher Organisationen, mit der Konsequenz, dass das, was unter Gemeinwohl verstanden wird, noch stärker auf den Staat zentriert wird als dies bislang schon der Fall ist.

Notwendig dagegen wäre, dass Politik und Verwaltung sowenig wie möglich Einfluss auf die zivilgesellschaftlichen Organisationen ausüben. Die Verteidigung der Demokratie mit dem Steuerrecht beschädigt die politische Kultur. Der Staat hat genügend andere Mittel an der Hand - allem voran das Vereins- und Parteiengesetz - um gegen Verfassungsfeinde vorgehen zu können.

Kommentar von Dr. Rudolf Speth für "Aktive Bürgerschaft aktuell" – Der Online-Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe Nr. 78 – Mai 2008 vom 30.05.2008.