Neustart: Engagementpolitik
Mit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag haben sich die Wählerinnen und Wähler für eine Regierungsmehrheit von CDU/CSU und FDP erschieden. Die große Koalition ist Vergangenheit, das eröffnet Chancen für einen Neuanfang in vielen Politikfeldern, auch in der Engagementpolitik.
In der letzten Legislaturperiode hat die große Koalition auf Betreiben des Bundesfamilienministeriums ein neues Feld Engagementpolitik etabliert, eher müsste man jedoch wohl sagen: man hat den Begriff geschaffen. Mit gehaltvollem Inhalt ist er noch nicht gefüllt. Statt dessen blieb man ideengeschichtlich im Modell des sozialen Ehrenamtes verhaftet, war konventionell in der Wahl der Politikinstrumente und kleinmütig im Gestaltungsanspruch. Die Gelegenheit zu einem zivilgesellschaftlichen Impuls, zum Aufbruch zu einem neuen gesellschaftlichen Leitbild, wurde in der letzten Legislaturperiode ebenso verschenkt wie bereits zu Zeiten der Enquête-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“. Statt die gesellschaftliche Innovationskraft und die lebensweltliche Bindung bürgerschaftlichen Engagements und gemeinnütziger Organisationen zu stärken, wurde zunehmend versucht, Vereine und Stiftungen in die Logik staatlicher Engagementprogramme zu zwängen.
Wer in der neuen Regierung für den Bereich Engagementpolitik Verantwortung tragen wird, sollte die Weitsicht und den Mut haben, jetzt die Grundlage für eine moderne Engagementpolitik zu legen, die ordnungspolitisch und nicht parteipolitisch geprägt ist. Nur eine starke Bürgergesellschaft wird in der Lage sein, in einer zunehmend komplexen und heterogenen Gesellschaft richtige Antworten und möglichst passgenaue Lösung für die Vielzahl sich unterschiedlich auswirkender gesellschaftlicher Probleme zu finden. Dazu muss die Bürgergesellschaft ihrer eigenen Agenda und Logik folgenden können. Sie muss dafür in größerem Maße über ihre finanziellen Mittel selbst entscheiden können und von unnötigen bürokratischen Regelungen und die Handlungsfreiheit einengenden Vorschriften befreit werden. Im Rahmen einer allgemeinen Publizitätspflicht ist künftig Rechenschaft insbesondere über die Mittelverwendung und Zielerreichung abzulegen. Wenn dies am Ende der kommenden Legislaturperiode stünde, wäre viel erreicht.
Kommentar von Dr. Stefan Nährlich für "Aktive Bürgerschaft aktuell" – Der Online-Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe Nr. 94 – September 2009 vom 30.09.2009.