Genshagen verstehen
Genshagen – ein bedeutungsloser Ort im Märkischen bei Berlin. Damit könnte man es bewenden lassen. Aber die Genshagener Erklärung hat "es" in sich: machtpolitisch und auch inhaltlich. Unter dem spröden Titel „Genshagener Erklärung“ präsentiert sich ein "Who is who" der deutschen Verbändelandschaft. Politikfeldübergreifend übt sich der alte deutsche Korporatismus in Kooperation: Anstelle alter Grenzziehungen zwischen Sozialem, Kultur, Sport, Naturschutz, Entwicklungshilfe und Wissenschaft werden erstmals Gemeinsamkeiten kultiviert und eingehegt. Der Name ist Programm: Bündnis für Gemeinnützigkeit. Dort liegt auch der professionelle Fokus der Verbände und der sie flankierenden Experten. Hier ist die Genshagener Erklärung viel versprechend, wenn sie zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der Autonomie der Empfänger staatlicher Zuwendungen eine Reform des Spenden-, Gemeinnützigkeits- und staatlichen Zuwendungsrechts durchsetzen will. Bis in die 1990er Jahre hätten "Verbändekritiker" hierin den schlichten Versuch einer Fortschreibung der staatlichen Privilegierung von Verbänden zu Lasten privatgewerblicher Wettbewerber und organisierter Bürger vermutet.
Über die Kernkompetenz hinaus will das Bündnis für Gemeinnützigkeit zugleich aber auch die Interessen des Dritten Sektors gegenüber Politik und Verwaltung vertreten und sich selbst zu mehr Transparenz verpflichten. Bemerkenswert ist die leichtfertige Gleichsetzung von Verbandsinteressen mit der Bürger- und Zivilgesellschaft. Die Einlösung dieses Repräsentationsversprechens würde ein hohes Maß an innerverbandlicher Demokratie sowie Pluralismus und Transparenz voraussetzen. Hier bieten sich deutschen Verbänden nach Meinung von Beobachtern durchaus noch Entwicklungsmöglichkeiten.
Im Visier der verbandlichen Interessen liegt nicht die zivilgesellschaftliche Willensbildung, sondern staatliche Politik: ein Bundesgesetz zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements, rechtliche Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste, Forschungsförderung und Datenerhebung sind Eckpunkte ihrer weit reichenden Agenda. Ein erfreulich pluralistischer Verbändekorporatismus sucht die Auseinandersetzung mit staatlicher Politik. Dabei bleibt zu fragen, ob nur singuläre Verbändeinteressen oder ob Gemeinwohlinteressen einer Zivilgesellschaft vertreten werden. Grund zur Skepsis gibt es, denn die Genshagener Erklärung entfaltet neben ihrer staatspolitischen Orientierung wenig zivilgesellschaftlichen Eigensinn. Warten wir auf die Berliner Erklärung.
Kommentar von Holger Backhaus-Maul für "Aktive Bürgerschaft aktuell" - Der Online-Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe 98 – Februar 2010 vom 26.02.2010.