Bürgerarbeit aufgehübscht

Das Bundesprogramm "Bürgerarbeit" richtet sich an Personengruppen wie etwa ältere Langzeiterwerbslose und auch Jugendliche ohne Schulabschluss, die von der Bundesagentur für Arbeit nicht in den Erwerbsarbeitsmarkt vermittelt werden können. Für niedrige Entgelte und Sozialversicherungsaufwendungen zwischen 720 und 1.080 Euro im Monat sollen bis zu 34.000 Personen zur "Bürgerarbeit" verpflichten werden. Mit dem schillernden Begriff der Bürgerarbeit signalisiert die Bundesregierung, dass es ihr nicht nur um die Teilhabe am Arbeitsleben, sondern in der Bürgergesellschaft insgesamt geht.

Das Programm stellt einerseits eine klassische Leistung der Bundesagentur für Arbeit dar und aktualisiert andererseits die Losung der so genannten Hartz-Kommission, "Fördern und Fordern". Auf den ersten Blick liegt damit der Schluss nahe, dass der deutsche Sozialstaat seiner Verpflichtung für besonders Bedürftige nachkommt. Aber mit dem Begriff der Bürgerarbeit wird eine traditionelle arbeits-markt- und sozialpolitische Herausforderung mit positiven Assoziationen an bürgerschaftliches Engagement verknüpft. Folglich wird - seit dem Brainstorming des Soziologen Ulrich Beck zur Bürgerarbeit in den 1980er Jahren -  wieder einmal der Versuch unternommen, die Pflicht und auch das Recht zur Arbeit zivilgesellschaftlich "aufzuhübschen".

Der programmatische Gehalt des Begriffs der Bürgerarbeit bleibt im Programm der Bundesregierung bemerkenswert leer und symbolhaft. Auch hier feiert das klassische deutsche Missverständnis fröhliche Urstände, dass der Staat die Gesellschaft aktivieren muss. Zugleich wird die Gesellschaft zur schlichten "Einsatzstelle" für staatliche Bürgerarbeiter. Gleichwohl hätte es die Bundesregierung besser wissen können: Der Hallenser Soziologe Burkart Lutz und sein Team arbeiteten in der Evaluation des maßgeblichen Vorläuferprojektes zur Bürgerarbeit pointiert heraus, dass statt zivilgesellschaftlichen Austauschs und Konflikts staatliche Anweisungen und Kontrollen die Programmlogik prägten.

Die Bundesregierung wäre also gut beraten gewesen, wenn sie der Selbststeuerungsfähigkeit und den Potenzialen der Bürgergesellschaft vertraut hätte. Bürgerarbeit hätte dann das tragfähige Ergebnis kontroverser Erörterungen und Verständigungsprozesse über Fragen der Sinnhaftigkeit, der Effizienz und der Effektivität von Arbeit und Engagement in der Bürgergesellschaft sein können.

Kommentar von Holger Backhaus-Maul für "Aktive Bürgerschaft aktuell" -  Der Online-Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe 103 – Juli 2010 vom 30.07.2010.