Zivilgesellschaft braucht Unabhängigkeit

Zivilgesellschaftliche Organisationen stehen auf dem Boden des Grundgesetzes. Dies drückt sich gerade in der Abgrenzung zu rechtsextremistischen Organisationen aus. In dieser Grenzziehung heben die Organisationen den zivilen Charakter ihres Engagements und ihre Demokratie fördernden Aktivitäten hervor. Mit dem Bekenntnis zu Zivilität - zu Demokratie, Öffentlichkeit, Toleranz, Menschenrechten und Gewaltfreiheit - wollen sich viele zivilgesellschaftliche Organisationen von rechten Gruppierungen unterscheiden, in denen diese Werte nicht gelten. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind daher mehr als reine Interessengruppen.

Wenn nun die Familienministerin Kristina Schröder von den zivilgesellschaftlichen Organisationen mit der Extremismusklausel ein Bekenntnis zum Grundgesetz verlangt, so ist dies nichts umwerfend Neues. Damit wird nur die Grenze zum "unzivilen Engagement" rechtsextremer Gruppen bekräftigt. Diese Markierung fordern viele zivilgesellschaftliche Organisationen auch immer wieder selbst ein.

Die Extremismusklausel hat dennoch etwas Problematisches. Seit längerem schon werden zivilgesellschaftliche Organisationen durch den Staat in die Rolle von Dienstleistern gedrückt. Zudem lassen ihnen die Zuwendungsbescheide wenig Spielraum für politisches Engagement. Nun wird auch dieses zusehends reglementiert. Mit der Extremismusklausel geraten die Zuwendungsempfänger in Generalverdacht, es mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht so genau zu nehmen. Unverkennbar versucht der geldgebende Staat, auf beiden Ebenen - bei der Dienstleistung und beim politischen Engagement - eine disziplinierende Gewalt auszuüben.

Dabei sollte der Politik doch klar sein, dass die Zivilgesellschaft und ihre Organisationen ihre Kraft gerade in der Unabhängigkeit von Staat und seinen Zuwendungen entfalten. Der Staat benötigt die Zivilgesellschaft, weil in ihr Dinge eingeübt werden (Gemeinwohlorientierungen, Freiwilligkeit, Toleranz), die er selbst nicht verordnen kann. Dazu aber ist Freiraum für die zivilgesellschaftlichen Organisationen nötig.

Kommentar von Dr. Rudolf Speth für den Online-Nachrichtendienst Bürgergesellschaft "Aktive Bürgerschaft aktuell", Ausgabe 108 - Januar 2011 vom 01.02.2011.