Sozialunternehmer ohne Sozialunternehmen
Der unternehmerische Geist gewinnt beim bürgerschaftlichen Engagement an Beachtung und Bedeutung. Social Business, Sozialunternehmer, Venture Philanthropy sind einige der neuen Begriffe, die Fachkreise und Medien beschäftigen. Auch die Bundesregierung hat in ihrer Nationalen Engagementstrategie diesem Phänomen ihre Aufmerksamkeit geschenkt. Jenseits der desolaten Kassenlage der öffentlichen Haushalte ist es richtig, stärker danach zu fragen, was Bürgerengagement bewirkt, wie leistungsfähig gemeinnützige Organisationen sind.
Was aber ist ein Sozialunternehmer, mit dem sich diese Woche auch der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement beschäftigt hat? Die Frage hat durchaus Relevanz, denn lässt sich das Konzept nicht operationalisieren und von anderen Ansätzen abgrenzen, besteht die Gefahr, dass es nur eine Worthülse bleibt, hinter der sich alles und nichts verbergen kann. Entscheidend dafür ist aber nicht die Motivlage des Unternehmers sondern die Rechtsform des Unternehmens. Was soll einen Sozialunternehmer vom sozialen Unternehmer oder vom Unternehmer unterscheiden? Dass er nicht in erster Linie Geld verdienen, sondern die Welt ein bisschen besser machen will? Was soll einen Sozialunternehmer vom Manager einer sozialen Einrichtung oder vom Aktivisten in einem Verein oder einer Stiftung unterscheiden? Dass er effizienter, zielstrebiger, ergebnisorientierter arbeitet? Das klingt alles sympathisch, aber taugt es auch zur klaren Unterscheidung? Bislang gilt: Wer in einer Organisation den Gewinn für sich oder seine Anteilseigner entnehmen darf, befindet sich in der For-Profit-Welt, egal in welcher Höhe die Gewinnverwendung stattfindet, egal welche Bedeutung der Gewinn für den Unternehmer hat. In der Nonprofit-Welt ist die Gewinnentnahme rechtlich nicht möglich.
Im Herbst 2011 will die Bundesregierung ein Förderprogramm für Sozialunternehmer vorstellen. Sie sollte dabei bedenken, dass es halbherzig ist, auf der einen Seite den unternehmerischen Geist fördern zu wollen und sich auf der anderen Seite notwendigen Reformen zu verweigern. Es ist vielfach nicht der Unternehmergeist, der fehlt, sondern es sind restriktive Rahmenbedingungen bei der zeitnahen Mittelverwendung, der Rücklagenbildung oder der Erwirtschaftung von Einnahmen, die zugunsten einer größeren unternehmerischen Handlungsfreiheit im gemeinnützigen Bereich gelockert werden müssen.
Kommentar von Dr. Stefan Nährlich für den Online-Nachrichtendienst Bürgergesellschaft "Aktive Bürgerschaft aktuell", Ausgabe 113 – Juni 2011 vom 30.06.2011.