Freiwilligendienste im staatlichen Zugriff
Mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird ein Freiwilligendienst in staatlicher Zuständigkeit etabliert. Das Bundesfamilienministerium forciert mit dem BFD eine Entwicklung, die sich bereits mit den gesetzlichen Veränderungen im Jahr 2002 abgezeichnet hat. Die damals für Kriegsdienstverweigerer eröffnete Möglichkeit, einen Zivildienst durch einen Freiwilligendienst zu ersetzen (§ 14c ZDG), hatte eine Vermischung zwischen Freiwilligendiensten und Pflichtdiensten zur Folge und war zugleich der Einstieg in einen stärkeren staatlichen Zugriff auf diesen Bereich. In den Kontext dieser Entwicklung gehört auch die Etablierung der neuen Freiwilligendienste "kulturweit" und "weltwärts" durch die jeweils zuständigen Bundesministerien.
Diese staatliche Vereinnahmung der Freiwilligendienste schwächt letztendlich ihre zivilgesellschaftliche Ausrichtung. Freiwilligendienste sind eine besondere Form bürgerschaftlichen Engagements, die sich durch die Gleichzeitigkeit von Verantwortungsübernahme und Bildungsprozessen in einer lebensgeschichtlichen Übergangsphase auszeichnen und zumeist in der Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen stattfinden. Der neu geschaffene BFD untergräbt dieses Profil, indem der Staat die zentrale Steuerungsfunktion übernimmt, mittels des neuen Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) selbst als Zentralstelle fungiert und mit der Öffnung für alle Generationen auch das Spezifikum eines Bildungsjahres in einer Übergangsphase außer Kraft setzt. Hinzu kommt, dass mit dem BFD eine Konkurrenz zu den etablierten Jugendfreiwilligendiensten geschaffen wird.
Skepsis ist auch angebracht, wenn es um die anvisierten Zielgruppen des BFD geht. Warum soll ein hoch verregelter Freiwilligendienst mit einer mindestens 20-stündigen Tätigkeit wöchentlich und einer einjährigen Dauer für Menschen attraktiv sein, die gerade das Korsett der Erwerbsarbeit hinter sich gelassen haben? Und wer sollte sich im mittleren Lebensalter von einem Freiwilligendienst angesprochen fühlen? Oder geht es vielleicht darum, Menschen, die dauerhaft aus der Erwerbsarbeit ausgeschlossen sind, in Tätigkeiten einzubinden? Letzteres wäre gesellschaftspolitisch äußerst problematisch und würde darüber hinaus den Freiwilligendienst instrumentalisieren.
Kommentar von Prof. Dr. Gisela Jakob für den Online-Nachrichtendienst "Aktive Bürgerschaft aktuell", Ausgabe 114 – Juli 2011 vom 29.07.2011.