Die ambivalente Erfolgsgeschichte des Bundesfreiwilligendienstes

Auf der Vorderbühne wird derzeit die erfolgreiche Einführung des Bundesfreiwilligendienstes gefeiert. Insbesondere die ministeriellen Verlautbarungen feiern seine politische Durchsetzung und präsentieren die Zahl von 25.000 neuen Freiwilligen als Erfolgsgeschichte.

Auf der nicht öffentlichen Hinterbühne verstummen allerdings das Grummeln und die Kritik nicht. Die Träger der Jugendfreiwilligendienste merken, dass mit dem Bundesfreiwilligendienst eine Konkurrenz zu den bisherigen Freiwilligendiensten etabliert wurde. Kommunen als Träger von Museen und öffentlichen Einrichtungen kündigen die Kooperation mit gemeinnützigen Organisationen für die pädagogische Begleitung auf, weil sie diese Leistung nun in den ehemaligen Zivildienstschulen “billiger“ bekommen. Die gemeinnützigen Träger fühlen sich angesichts des gesamten Procedere der Durchsetzung des Bundesfreiwilligendienstes “ausgebootet“, und sie ahnen, dass es beim Bundesfreiwilligendienst möglicherweise um mehr geht als um ein neues Dienstformat. Denn sowohl die weitgehende staatliche Zuständigkeit wie auch die Schaffung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben deuten darauf hin, dass mit dem Bundesfreiwilligendienst ein stärkerer Zugriff des Staates auf die Zivilgesellschaft und die Nutzung ihrer Ressourcen durchgesetzt wird. Vereine und Verbände, zum Beispiel im wohlfahrtspflegerischen Bereich, werden dabei noch deutlicher als bislang auf ihre Rolle als Dienstleister festgelegt. Dies geht auf Kosten ihrer Rolle als zivilgesellschaftliche Akteure. Hinzu kommt, dass mit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes für den Bund plötzlich andere Akteure wie die Kommunen sehr viel wichtiger werden.

Der Bundesfreiwilligendienst wirft damit neue Fragen nach dem Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft auf: Wie soll in Zukunft die Aufgabenteilung zwischen staatlichen Instanzen einerseits und zivilgesellschaftlichen und nichtstaatlichen Organisationen andererseits aussehen? Welche Rolle kommt dabei der Zivilgesellschaft zu, die sich nicht nur auf eine Dienstleistungsfunktion reduzieren lassen oder “schmückendes Beiwerk“ sein will?

Für die gemeinnützigen Vereine und Verbände, die  im staatlichen Auftrag handeln und zudem als wirtschaftliche Akteure auftreten, stellt sich erneut und drängend die Frage nach ihrem zivilgesellschaftlichen Selbstverständnis. Dabei geht es um mehr als um die innerverbandliche Förderung des Ehrenamtes oder neue Strategien eines Freiwilligenmanagements.

Nicht zuletzt provoziert die Schaffung des Bundesfreiwilligendienstes im Kontext der sogenannten Nationalen Engagementstrategie die grundsätzliche Frage nach der Reichweite und Sinnhaftigkeit einer staatlichen Engagementpolitik. Wird mit der Forderung nach einer bundesstaatlichen Engagementpolitik nicht ein unauflösbarer Widerspruch konstituiert, dessen Gestaltung in der politischen Praxis letztendlich auf Kosten der Eigensinnigkeit und Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft geht? Und wie müsste eine Engagementpolitik aussehen, die förderliche Rahmenbedingungen schafft, ohne die Zivilgesellschaft zu reglementieren?

Jahresrückblick 2011 von Prof. Dr. Gisela Jakob für den Online-Nachrichtendienst "Aktive Bürgerschaft aktuell", Ausgabe 118 – November-Dezember 2011 vom 14.12.2011