Impulse für die Bürgergesellschaft?
Was wird von der Arbeit der Enquete-Kommission »Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements« bleiben?
Die Enquete-Kommission »Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements« hat ihren Abschlussbericht fertiggestellt. Am 3. Juni 2002 wird er im Rahmen einer Plenarsitzung im Deutschen Bundestag debattiert werden. Im Juni soll der Bericht dann auch der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Sowohl die Arbeit der Enquete-Kommission als auch die Aktivitäten im Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 haben dazu beigetragen, das Thema Bürgergesellschaft stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Das ist gut so, aber nicht ausreichend. Darin sind sich alle Beteiligten einig. Notwendig ist eine Verstetigung und Institutionalisierung vor allem der Kommissionsarbeit. Hierzu gibt es auch aus dem Kreis der Enquete-Kommission interessante und sinnvolle Ideen und Ansätze.
Dabei geht es zum einen um eine Plattform der Bürgergesellschaft als Institution und Netzwerk ihrer verschiedenen Organisationen. Im Gespräch ist hierfür der so genannte »Nationale Beirat «, der zum Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 initiiert wurde. Um seiner Aufgabe gerecht werden zu können, muss er allerdings erweitert werden und darf sich nicht als »closed shop«-Organisation verstehen. Dies widerspräche nicht nur dem partizipativen Ansatz der Bürgergesellschaft, sondern würde es auch den Initiatoren unnötig schwer machen, Vertrauen und Akzeptanz zurückzugewinnen. Die Gründung nationaler Dachorganisationen »von oben« war nicht nur in dieser Hinsicht in den letzten Jahren nicht erfolgreich.
Aufgaben und Funktionen einer derartigen Plattform müssen von ihren Mitgliedern festgelegt werden. Naturgemäß wird es sich um Aufgaben handeln, die von »branchen«-übergreifender Bedeutung sind. Aspekte z. B. der Professionalisierung, des Selbstverständnisses, der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Forschung zu Bürgerengagement und gemeinnützigen Organisationen sind für die meisten Organisationen der Bürgergesellschaft zentrale Fragen. Von einer etablierten und gelebten Kultur des Engagements profitieren letztlich alle, von der Durchsetzung von Partikularinteressen immer nur wenige. Auch was die Finanzierung einer derartigen Plattform angeht, kann sie langfristig nur von den Organisationen der Bürgergesellschaft selbst getragen werden. Abhängigkeit von jährlichen Zuwendungen, beispielsweise durch die öffentliche Hand, wäre eine Bankrotterklärung an das Selbstverständnis bürgerschaftlichen Engagements schlechthin. Eine Organisationsform, die den langfristigen Vermögensaufbau einer Stiftung mit der Entscheidungsbefugnis durch Mitglieder wie bei einem Verein oder Verband verbindet, wäre ein möglicher Ansatz.
Ansprechpartner einer solchen Plattform könnte etwa ein neu zu schaffender Ausschuss des Parlamentes sein oder eine Kommission beim Bundespräsidenten. Eine Abteilung in der Ministerialbürokratie wie beispielsweise im Bundesfamilienministerium ist weder in organisatorischer noch konzeptioneller Hinsicht ein optimaler Platz. Erstens ist die Zusammenarbeit mit und die Unterstützung von Bürgerengagement keine Aufgabe, die lediglich ein Ministerium betrifft. Zweitens ist Bürgergesellschaft in erster Linie ein politisches und kein verwaltungstechnisches Anliegen.
Nachdem die Enquete-Kommission eine große Fleißarbeit mit Anhörungen, Gutachten, Stellungnahmen und Beratungen vollbracht hat, müssen jetzt Impulse für die weitere Entwicklung der Bürgergesellschaft gegeben werden. Hierfür bietet eine Plattform eine gute Möglichkeit. Diese Chance muss man nutzen. Ob es klappt, hängt davon ab, wie man’s macht.
Kommentar: Dr. Stefan Nährlich, Geschäftsführer Aktive Bürgerschaft