Wegweiser zur Bürgerstiftung - Gründungsphase
In welchem Gebiet will die Bürgerstiftung wirken? Womit will sie ihr Engagement konkret umsetzen?
Der formelle Weg zur Gründung einer Bürgerstiftung setzt voraus, dass der Initiativkreis bzw. der Initiator ein anfängliches Stiftungskapital für die Bürgerstiftung von i.d.R. mindestens 50.000 Euro aufgebracht hat und sich mehrere Personen für Vorstands- und Kuratoriumsämter zur Verfügung stellen.
Die Summe des Anfangskapitals und die Namen der künftigen Organmitglieder werden auf dem Formular "Stiftungsgeschäft" eingetragen und zusammen mit der Satzung an die zuständige Stiftungsbehörde zur rechtlichen Anerkennung der Stiftung geschickt. Es ist empfehlenswert, den Satzungsentwurf in dem Zeitfenster, in dem sich die Gründungsabsicht konkretisiert, zur Vorprüfung der stiftungsrechtlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen bei der Stiftungsbehörde einzureichen. Die Stiftungsbehörde setzt sich von sich aus mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung. Sobald die Stiftungsbehörde die Anerkennungsurkunde ausstellt, erhält die Bürgerstiftung ihre rechtliche Selbständigkeit. Im nächsten Schritt konstituieren sich die Organe.
Neben dem formellen Weg zur Gründung gehört zur fachlichen Vorbereitung während der Gründungsphase die Klärung verschiedener Fragen. Hierzu zählt u. a. die Frage nach der Größe der Bürgerstiftung (in welchem Gebiet soll die Bürgerstiftung wirken?) und die Frage nach dem ersten Projekt, mit dem die Bürgerstiftung aus der Vielzahl ihrer Stiftungszwecke ein wichtiges Anliegen konkretisiert. Selbstverständlich zählen auch alle klassischen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wie die Gestaltung eines Logos usw. dazu. Zu diesen und anderen wichtigen Themen hat die Aktive Bürgerschaft weitere Ratgeber erarbeitet, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen.