Fragen und Antworten
Wie lange dauert die Gründung einer Bürgerstiftung und kann man das Verfahren beschleunigen?
Aussagen über die Dauer des Anerkennungsverfahrens zu treffen ist schwierig. Die Errichtung der ersten Bürgerstiftung hat - von der Idee bis zur Anerkennung - neun Monate gedauert. Inzwischen liegen verschiedene Mustersatzungen und steuerrechtliche Prüfungen vor, wodurch das Anerkennungsverfahren beschleunigt wird. Ferner unterstützt die Politik auf Bundes- und Landesebene die Gründung von Stiftungen, so dass nicht mit bürokratischen Verzögerungen zu rechnen ist. Um bereits vor Anerkennung der Stiftung aktiv werden zu können, empfiehlt sich zunächst die Gründung eines Fördervereins zur Errichtung der lokalen Bürgerstiftung. Mit Gründung der Stiftung löst sich der Verein satzungsgemäß auf, sein Vermögen geht in die Stiftung über.
In welcher Form kann man sich an einer Bürgerstiftung beteiligen?
Bürgerstiftungen brauchen nicht nur die „Geldreichen“, sondern auch die „Zeit-“ und „Ideenreichen“. Sie bieten eine ideale Möglichkeit, sich miteinander für das lokale Gemeinwesen zu engagieren - und das bereits mit kleinerem Vermögen. Ob als Stifter oder Zustifter, als Geld- oder Sachspender, durch ehrenamtliches Engagement in den Gremien der Stiftung, freiwillige Mitarbeit in Projekten und Arbeitsgruppen oder durch gute Ideen für die Arbeit der Bürgerstiftung - es bieten sich jedem zahlreiche Möglichkeiten bürgerschaftlichen Engagements.
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