Spenden
Spenden sind freiwillige finanzielle oder geldwerte Leistungen von Banken, Unternehmen oder Personen, die sie erbringen, ohne eine konkrete Gegenleistung von der gemeinnützigen Organisation zu erwarten.
Sponsoring
Sponsoring wird üblicherweise als die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen (Sachzuwendungen) zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlichen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit auf Seiten des Sponsors verfolgt werden. Häufig beruhen dessen Leistungen auf einem Vertrag mit dem Leistungsempfänger.
Stiftung
Stiftung – unternehmensnahe Stiftung - ist eine von einer Bank, einem Unternehmer oder einem Unternehmen gegründete Stiftung. Das Stiftungsvermögen ist unwiderruflich festgelegt und damit (im Unterschied zu Vereinen) unantastbar. Die Erträge aus dem Vermögen kommen bestimmten gemeinnützigen Zwecken zugute, die in der Satzung festgeschrieben sind.
Stiftungsfonds
(1) Zweckgebundener Teil des Grundstockvermögens einer gemeinnützigen Stiftung bzw. Bürgerstiftung, das nachträglich durch Zustiftung errichtet wird. Stiftungsfonds können den Namen des Stifters oder des zu verfolgenden Zweckes tragen und sind in ihrer Zweckverfolgung oft thematisch oder regional ausgerichtet. Der Verwaltungsaufwand von Stiftungsfonds ist im Vergleich zu rechtsfähigen Stiftungen und treuhänderisch verwalteten Stiftungen geringer.
(2) Als Stiftungsfonds werden auch spezielle Vermögensanlagemöglichkeiten bezeichnet, die Stiftungen von Finanzdienstleistern angeboten werden.
Transparenz
Gemeinnützige Organisationen unterliegen in Deutschland keiner gesetzlichen Publizitätspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. Vereine sind lediglich zu einem mündlichen Bericht auf der Mitgliederversammlung verpflichtet, Stiftungen müssen einen schriftlichen Jahresbericht und den Jahresabschluss bei der Stiftungsaufsicht einreichen.
Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung ist eine rechtlich unselbständige Stiftung, die beispielsweise von der Bürgerstiftung als Treuhänderin verwaltet wird. Die Treuhandstiftung (auch Partnerstiftung oder Unterstiftung genannt) kann den Namen des Stifters tragen und die von ihm bestimmten Ziele verfolgen. Sie hat eigene Entscheidungsgremien und verfügt über eine eigene Satzung, auf deren Grundlage das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit bescheinigt. Die Außenvertretung (Rechtsfähigkeit) wird durch einen Treuhändervertrag z. B. mit der Bürgerstiftung geregelt, die die administrativen Verwaltungsaufgaben und häufig auch die Umsetzung der gemeinnützigen Aktivitäten der Treuhandstiftung übernimmt. Unselbständige Stiftungen sind nicht anerkennungspflichtig.