Steuerliche Förderungen für Bürgerstiftungen


Engagement für das Gemeinwohl wird vom Fiskus gefördert. Nach dem "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Stiftungen" vom 1.1.2000, erfolgte mit dem rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft getretenen "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" erneut eine steuerliche Verbesserung für Stifter und Spender. Den Gesetzesentwurf der Bundesregierung und den Beschluss des Bundesrates können Sie auf der rechten Menüseite herunterladen.

Eine Zusammenfassung der Vorteile des finanziellen Engagements für Bürgerstiftungen finden Sie hier.

Nachfolgend finden Sie allgemeine Regelungen für Stifter und Spender sowie Regelungen speziell für die Praxis der Bürgerstiftungen.