Bundesregierung: Beim IfGZ ist Regionalbezug gewünscht

Die bis zu zehn Institutionen, die die konzeptionellen Grundlagen des im vergangenen Herbst vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgeschriebenen “Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt” (IfGZ) ausarbeiten werden, sollen räumlich gestreut sein. Denn die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland erfordere einen Blick auf regionale Differenzen sowie regional und lokal gewachsene Gegebenheiten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 19/1274) auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Da der Aufbau von Kooperationsbeziehungen mit der Zivilgesellschaft und der politisch-administrativen Praxis eine zentrale Aufgabe des IfGZ werden soll, werde von den Antragstellern entsprechende Erfahrung erwartet. Welche Institutionen Anträge eingereicht haben, wollte das BMBF “zum Schutz ministerieller Entscheidungsprozesse” nicht mitteilen.

dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/012/1901274.pdf

Ausgabe 188 April 2018, Recht & Politik