Bundestag beschließt Einrichtung von Engagementstiftung

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2020 den Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (Drucksache 19/14336) über die „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ beschlossen. Zuvor war der Entwurf nach Kritik aus der Zivilgesellschaft durch den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geändert worden (Drucksache 19/16916).

Die öffentlich-rechtliche Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle Serviceangebote und Informationen rund um das Thema Ehrenamt bereitstellen. Ein Schwerpunkt der Arbeit soll die Unterstützung des Engagements in strukturschwachen und ländlichen Räumen sein. Außerdem soll sie die Digitalisierung in Vereinen und Stiftungen fördern. Sitz der Stiftung wird Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern sein. Ausgestattet werden soll die Stiftung mit 75 Personalstellen und einem jährlichen Etat von 30 Millionen Euro aus den Haushalten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Die in der Anhörung vor dem Familienausschuss am 9. Dezember 2019 vorgetragene Kritik aus der Zivilgesellschaft (bürgerAktiv berichtete November-Dezember 2019) wurde in dem heute beschlossenen Gesetzesentwurf teilweise aufgriffen. So ist die Vermeidung von Doppelstrukturen ausdrücklich im Gesetzestext verankert, ebenso die Möglichkeit, dass die Stiftung auch Engagementstrukturen vor Ort finanziell fördern kann. Dafür wurden Stellen von 100 auf 75 reduziert. Dies hatte auch die Stiftung Aktive Bürgerschaft in ihrer Stellungnahme gefordert.

Gegen die Gründung der Stiftung stimmten die Bundestagsfraktionen von FDP und AfD. Die Liberalen kritisierten die fehlenden Mitentscheidungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft, die AfD sieht die vorhandenen Strukturen als ausreichend an. Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich bei der Abstimmung. Sie begrüßten einerseits die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch den Bund, kritisierten aber die staatliche Dominanz in den Organen der Stiftung und plädierten für eine stärker als Förderstiftung ausgerichtete Struktur.

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Ausgabe 207 Januar 2020, Recht & Politik