Bewertungskriterien


Über die Vergabe des Förderpreises entscheidet eine unabhängige Jury. Folgende Kriterien fließen in die Juryentscheidung ein.


Bewertung als Bürgerstiftung


Bewerben können sich Bürgerstiftungen, die den 10 Merkmalen einer Bürgerstiftung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen entsprechen. Hierzu gehören u. a. ein breit angelegter Stiftungszweck, ein regional begrenzter Wirkungskreis, die Rechtsform, die Unabhängigkeit von einzelnen Stiftern, Unternehmen, Parteien oder anderen sowie die Governance-Struktur, d. h. das Vorhandensein adäquater Kontroll- und Aufsichtsstrukturen.


Bewertung des eingereichten Konzepts


Neben der Bewertung als Bürgerstiftung wird die Bewerbung in jeder Kategorie anhand vier weiterer Kriterien bewertet. Dabei folgt die Bewertung folgender Systematik:

  1. Wirkung: Was erreicht die Bürgerstiftung?
  2. Ressourceneinsatz: Was trägt die Bürgerstiftung bei?
  3. Synergie: Welche positiven Effekte stellen sich zusätzlich ein?
  4. Konzeption: Wie schlüssig ist das Konzept und welchen Eigenanteil hat die Bürgerstiftung?

Eine ausführliche Darstellung der Bewertungskriterien für die einzelnen Kriterien finden Sie in den Unterpunkten im Menü links.