Gutachten: Politisches Engagement und Gemeinnützigkeit vereinbar 

Der Rechtsprofessor Sebastian Unger kommt in einem Gutachten vom 2. Mai 2020 zu dem Schluss, „die politische Betätigung zivilgesellschaftlicher Körperschaften” sei „in weiterem Umfang mit ihrem Gemeinnützigkeitsstatus vereinbar als vom Bundesfinanzhof angenommen“. Das Gericht hatte im Januar 2019 dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil es sich allgemeinpolitisch betätige (bürgeraktiv berichtete in Ausgabe 197 Februar 2019). Die Verfolgung politischer Zwecke sei im Steuerrecht aber nicht gemeinnützig, hieß es in der Urteilsbegründung.    

Unger, der den Lehrstuhl für Öffentliches, Wirtschafts-, und Steuerrecht an der Ruhr-Universität-Bochum inne hat, macht in dem Gutachten auch Vorschläge, wie der Gesetzgeber den politischen Bewegungsraum für gemeinnützige Körperschaften ausbauen könnte. Der Bochumer Jurist nennt hier die Möglichkeit, Zuwendungen nicht von der Bemessungsgrundlage, sondern von der Steuerschuld abzuziehen. Außerdem sollen politisch tätige gemeinnützige Organisationen jeder Person den Eintritt als stimmberechtigtes Mitglied ermöglichen müssen, die deren Ziele unterstützt. Zudem sollten sie zu höherer Transparenz verpflichtet werden. Das Gutachten hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte in Auftrag gegeben. 

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, Ausgabe 211 Mai 2020, Recht & Politik