Länderfinanzausschuss empfiehlt Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht 

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat in seiner Sitzung am 24. September 2020 dem Bundestag empfohlen, „dass es gemeinnützigen Organisationen ermöglicht werden soll, sich politisch zu betätigen, wenn dies in Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit der Organisation steht.“ Der Bundesrat wird voraussichtlich am 9. Oktober darüber abstimmen und bei Annahme der Empfehlung die Bundesregierung bitten, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Außerdem spricht sich der Länderfinanzausschuss für Änderungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht aus. Unter anderem soll die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung nicht angewendet werden, wenn die jährlichen Einnahmen unter 45.000 Euro bleiben. Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sollen auf 3000 Euro beziehungsweise 840 Euro erhöht werden. Holdingstrukturen sollen das Zusammenwirken mehrerer Körperschaften für gemeinnützigen Zwecke ermöglichen können. Außerdem sprechen sich die Finanzminister der Länder dafür aus, den Katalog der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung um Klimaschutz, geschlechtliche Identität und Freifunk-Netze zu ergänzen. Dies sagte ein Sprecher der Hamburger Finanzbehörde auf Anfrage der Stiftung Aktive Bürgerschaft am 25. September 2020.

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, Ausgabe 215 September 2020, Recht & Politik