Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement


Der Unterausschuss (UA) "Bürgerschaftliches Engagement" befasst sich mit laufenden Gesetzesvorhaben und Initiativen, die bürgerschaftliches Engagement betreffen und arbeiten an der weiteren Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements". Er wurde gemäß § 55 GO-BT auf Antrag aller Fraktionen durch den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages eingesetzt. Erstmalig wurde der UA 2003 eingesetzt.


Unterstiftung


Als Unterstiftung wird eine eigenständig arbeitende Stiftung unter dem Dach einer anderen Stiftung bezeichnet. Dies kann z.B. eine Treuhandstiftung oder ein Stiftungsfonds sein.