Bürgerstiftung


Eine Bürgerstiftung ist eine Stiftung von Bürgern für Bürger. Privatpersonen, Unternehmen und Banken bauen gemeinsam das Stiftungskapital auf. Aus den Erträgen werden soziale, kulturelle oder andere gemeinnützige Anliegen in einem begrenzten geografischen Gebiet gefördert, z.B. einer Stadt, einem Landkreis oder einer Region.


Engagementmöglichkeiten


Persönliches Engagement: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich ehrenamtlich in den Organen, Arbeitskreisen oder Projekten der Bürgerstiftung engagieren.

Spenden: Das Unternehmen kann allein oder mit Mitarbeitern und/oder Kunden einmalig für ein konkretes Projekt spenden oder die Arbeit der Bürgerstiftung kontinuierlich durch einen regelmäßigen Förderbetrag oder durch eine spezielle Patenschaft unterstützen.

Stiften: Durch eine Zustiftung des Unternehmens in das Grundstockvermögen der Bürgerstiftung kann man nachhaltig Gutes tun. Das Vermögen bleibt ewig bestehen, nur die Erträge werden für die Förderung von Bildung, Kultur, Jugend usw. verwendet.

Unternehmensstiftung: Unternehmen können ihre eigene Stiftung in Form eines Stiftungsfonds oder einer Treuhandstiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung gründen. Kostengünstig in der Gründung und Verwaltung, kommt so möglichst viel Geld den Förderzwecken zugute. Das Unternehmen entscheidet darüber, was gefördert wird, die Bürgerstiftung kümmert sich um die Verwaltung. 

Matching fund: Wenn Unternehmen nicht nur selbst etwas tun, sondern auch andere dazu anregen wollen, kommt ein matching fund in Frage. Mit einem bestimmten Betrag verdoppelt das Unternehmen die Zustiftungen von anderen, bis der vom Unternehmen festgesetzte Betrag aufgebraucht ist. Die Bürgerstiftung gewinnt doppelt, und das Unternehmen auch: Mit jeder Zustiftung, die verdoppelt wird, steht das Unternehmen positiv in der Öffentlichkeit.