Unternehmensstiftung
Mit der Gründung einer Stiftung setzt das Unternehmen auf ein nachhaltiges Engagement und kann zugleich verschiedene gemeinnützige Aktivitäten wirkungsvoller organisieren. Durch die Unantastbarkeit des Stiftungsvermögens gewinnt das Engagement an Kontinuität.
Für eine unternehmensverbundene Stiftung ist die Stiftung des bürgerlichen Rechts, die auch als selbständige Stiftung bezeichnet wird, die übliche Rechtsform. Für sie gilt das Stiftungsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Stiftungsgesetz des jeweiligen Bundeslands geregelt ist. Rechtsfähige Stiftungen bedürfen der rechtlichen Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörden und der Bescheinigung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt.
Häufig sind ein Firmenjubiläum oder ein anderer Anlass Gelegenheiten für die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung. Die Stiftung trägt in der Regel den Namen des Unternehmens. Als Stifter bestimmt das Unternehmen die Stiftungszwecke, z. B. Kunst & Kultur, Jugend- und Altenhilfe und die weitere organisatorische Ausgestaltung der Stiftung.
Zur Gründung einer Stiftung ist in der Regel ein Mindestkapital von 50.000 Euro erforderlich. Das Stiftungsvermögen kann in den Folgejahren aufgestockt werden. Da jedoch eine Stiftung grundsätzlich nur mit den Erträgen des Stiftungskapitals ihre gemeinnützigen Zwecke verfolgt, sollte die Stiftung mit einem Vermögen ausgestattet sein, dessen Erträge eine sinnvolle Förderung gemeinnütziger Anliegen zulassen.