Unterausschuss: 10 Merkmale einer Bürgerstiftung beachten

Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestages hat sich am 22. April 2015 mit Potenzialen und Merkmalen von Bürgerstiftungen befasst. Als Expertinnen waren Ulrike Reichart von der Initiative Bürgerstiftungen und Bernadette Hellmann von der Stiftung Aktive Bürgerschaft geladen. Zentraler Punkt für eine Bürgerstiftung, die eigenständiges bürgerschaftliches Engagement umsetzt, sei ihre Unabhängigkeit, erläuterten die Expertinnen. Sie ist Teil der „10 Merkmale“, die Bürgerstiftungen erfüllen müssen, um als tatsächliche Stiftungen von Bürgern für Bürger gelten zu können – im Unterschied zu Stiftungen, die das Erfolgsmodell zwar namentlich imitieren, in Wahrheit aber nur kommunale Stiftungen sind. Es wäre wünschenswert, dass die Bundestagsabgeordneten sich öffentlich für die Einhaltung der „10 Merkmale“ aussprächen, sagte Hellmann. Die „10 Merkmale“ hat 2002 der Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen formuliert.

, Ausgabe 155 April 2015, Recht & Politik
Stiftung Aktive Bürgerschaft
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