Eigentlich ist es keine abwegige Idee, innerhalb der Europäischen Union anderen Mitbürgern zu helfen, oder? Zur Normalität gehört es allerdings auch nicht, wie das Urteil des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Spenden ins europäische Ausland bestätigt. Unser Kommentator Stefan Nährlich, Geschäftsführer der Aktiven Bürgerschaft, hat sich den Fall genauer angesehen. In seinem Kommentar erzählt er seine Geschichte und stellt fest: Es braucht eine gehörige Portion bürokratischer Ausdauer, um das Finanzamt zum Abzug zu überzeugen. Mal wieder hinken die Gesetze hinter der europäischen Idee hinterher.
Kommentar: Ach, Europa…
Ausgabe 156 Mai 2015, Recht & Politik