Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag abgelehnt, der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung Mittel aus dem Bundeshaushalt zuzuweisen. Die Vergabe der Mittel ist nicht gesetzlich geregelt. Üblicherweise werden diese Stiftungen erst dann aus dem Bundeshaushalt finanziert, wenn die Partei zweimal in den Bundestag gewählt wurde, was bei der AfD in der laufenden Legislaturperiode der Fall ist. Die anderen Fraktionen lehnten die Finanzierung trotzdem ab und argumentierten, es bestünden Zweifel an der Verfassungstreue der AfD. Derzeit werden sechs parteinahe Stiftungen der anderen Parteien mit Globalzuschüssen in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe gefördert. Das Bundesverfassungsgericht hat eine mündliche Verhandlung in der Hauptsache für den 25. Oktober 2022 angekündigt, berichtete am 5. August 2022 die tageszeitung (taz). (Siehe auch Presseschau.)
HTTPS://TAZ.DE/KARLSRUHE-LEHNT-EILANTRAG-AB/!5870056/
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