AfD-nahe Stiftung darf nicht Gustav-Stresemann-Stiftung heißen

Die der AfD als parteinahe Stiftung nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung darf sich nicht wie geplant in „Gustav-Stresemann-Stiftung“ (bürgeraktiv berichtete) umbenennen, und die Gustav-Stresemann-Stiftung e.V., die bis 2018 Kandidatin für die parteinahe Stiftung der AfD war, muss ihren Namen ändern. Das Berliner Landgericht hat mit seiner Entscheidung (Az.: 52 O 164/18) den Enkeln des Politikers und Staatsmanns der Weimarer Republik recht gegeben. Das Gericht sah in der Nutzung des Namens für politische Zwecke einen Verstoß gegen das Namensrecht, schrieb der Tagesspiegel am 1. Oktober 2019.

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Ausgabe 205 Oktober 2019, Recht & Politik