Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. will das Bundesverfassungsgericht anrufen, um bereits für 2018 und 2019 staatliche Förderung zu bekommen. Sie hatte Zuwendungen in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro beim Bundestag beantragt. Diese wurden abgelehnt. Begründung: Eine Partei, mit der eine Stiftung verbunden ist, muss wiederholt – also mindestens zweimal – im Bundestag vertreten sein; das wurde von den politischen Stiftungen 1998 vereinbart. Die AfD wurde jedoch 2017 zum ersten und bisher einzigen Mal in den Bundestag gewählt. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung argumentiert dagegen, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 seien bei der Förderung alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen zu berücksichtigen.
AfD-Stiftung will Förderung einklagen
Ausgabe 198 März 2019, Recht & Politik