Die Bundesregierung hat einen Nationalen Aktionsplan Menschenrechte beschlossen, um die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen. Darin formuliert sie das Ziel, dass bis 2020 mindestens die Hälfte der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern Verfahren installieren, die für die Einhaltung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette sorgen. Sollte dieses Ziel verfehlt werden, behält sich die Regierung eine entsprechende Gesetzgebung vor. Verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen haben den Aktionsplan als zu kurz greifend kritisiert. Es fehlten Sanktionen und die Möglichkeit für betroffene Arbeitnehmer, ihre Rechte einzuklagen, so Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender des entwicklungspolitischen Verbands VENRO. Transparency International vermisst Korruptionsprävention in dem Plan, und das Institut für Menschenrechte kritisiert unter anderem, dass der Plan die Unternehmen nicht verpflichte.
Wirtschaft und Menschenrechte: Aktionsplan stößt auf Kritik
, Ausgabe 174 Januar 2017