Der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2009 sieht auch eine Änderung der Abgabenordnung (AO) vor. Hierdurch sollen u.a. extremistische Vereine von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen werden, die Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen an Kulturfördervereine sollen präzisiert und steuerrechtliche Haftungen im Vereinsrecht geregelt werden. In der öffentlichen Anhörung zum Jahressteuergesetz im Finanzausschuss am 08.10.2008 stieß vor allem die beabsichtigte Änderungen zu § 51 Abs. 2 AO auf Kritik: Die Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen im Ausland soll nur dann als “Förderung der Allgemeinheit” angesehen werden, wenn sie positive Rückwirkungen auf das Ansehen Deutschlands und die deutsche Bevölkerung habe. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
Anhörung Finanzausschuss: Jahressteuergesetz 2009
, Ausgabe 84 Oktober 2008, Recht & Politik