Anhörung im Thüringer Landtag: Soll Ehrenamt in die Verfassung?

Die Pläne mehrerer Landtagsfraktionen, die Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel in der Thüringer Verfassung zu verankern, sind bei betroffenen Organisationen und Vereinen auf breite Zustimmung gestoßen. Es sei sinnvoll, in der Verfassung niederzuschreiben, dass der Staat das Ehrenamt besonders fördere, sagte der Präsident des Landessportbundes, Stefan Hügel, bei einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag am 11. September 2020. Der Vizepräsident des Kulturrats Thüringen, Gideon Haut, begrüßte das Vorhaben ebenfalls. Er warnte allerdings, die Verfassungsänderung dürfe nicht dazu führen, dass noch mehr Ehrenamtliche als bislang die Aufgaben von hauptamtlichen Mitarbeitern übernehmen müssten, weil für Letztere kein Geld vorhanden sei. In Museen sei dies zum Beispiel der Fall.

Sowohl Hügel als auch Haut und der Vorsitzende des Vorstands der Thüringer Ehrenamtsstiftung, Frank Krätzschmar, kritisierten mehrfach überbordende Bürokratie und die Fördermittelvergabe von Land und Kommunen in Thüringen. Dass Förderungen zum Beispiel in der Regel für höchstens ein Jahr bewilligt würden, führe dazu, dass Vereine am Ende des Jahres nicht wüssten, wie es für sie im nächsten Jahr weitergehe.

Sowohl Rot-Rot-Grün als auch die CDU und die AfD haben jeweils Gesetzesentwürfe vorgelegt, mit denen die Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel in die Verfassung des Landes aufgenommen werden soll. Auch andere Länder haben die Förderung des Ehrenamtes in der Verfassung festgeschrieben so etwa Bayern, Baden-Württemberg und zuletzt Hessen. Rechtsprofessor Winfried Kluth hat damals in einem Kommentar für die Stiftung Aktive Bürgerschaft eingeordnet, was eine solche Regelung bewirken kann.

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, Ausgabe 215 September 2020