Bündnis 90/Die Grünen: Anträge zu Engagement scheitern

Die Anträge der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organisationen zu modernisieren und die Freiwilligendienste auszubauen, sind in den Fachausschüssen gescheitert. Am 28. Juni 2017 lehnten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Finanzausschuss den Antrag „Rechtssicherheit für bürgerschaftliches Engagement – Gemeinnützigkeit braucht klare Regeln“ (Drucksache 18/12559) ab. Darin forderten die Grünen, dass politische Äußerungen im Rahmen der verfolgten gemeinnützigen Zwecke grundsätzlich erlaubt sein sollten. Über die An- und Aberkennung der Gemeinnützigkeit sollten ferner nicht mehr die Finanzämter, sondern eine neue Bundesbehörde entscheiden. Diese sollte außerdem ein öffentlich einsehbares Gemeinnützigkeitsregister betreiben, für dessen Einrichtung sich die Grünen aussprechen. Außerdem wollten die Grünen erreichen, dass in allen Bundesländern eine staatliche Aufsicht über Haus- und Straßensammlungen nach dem Vorbild Rheinland-Pfalz eingerichtet wird, um Spender besser vor unseriösen Machenschaften zu schützen. Am gleichen Tag lehnte die Regierungsmehrheit im Familienausschuss den Antrag „Freiwilligendienste ausbauen und weiterentwickeln, Engagement anerkennen und attraktiver machen“ (Drucksache 18/12804) ab. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, 100.000 zusätzliche Freiwilligendienstplätze für unter 27-Jährige zu fördern. Die Plätze sollten auf alle Freiwilligendienste verteilt werden. Außerdem sollten alle unter 27-Jährigen nach dem freiwilligen Jahr einen Bonus von 1.500 Euro als Starthilfe ins Leben erhalten.

, Ausgabe 179 Juni 2017, Recht & Politik