Mit Schreiben vom 15. September 2014 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) klargestellt, wie §10b Absatz 1a EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2013 anzuwenden ist. Hier geht es um Spenden in das zu erhaltende Vermögen von Stiftungen beziehungsweise an Verbrauchsstiftungen sowie um die steuerliche Behandlung von Zuwendungen gemeinsam veranlagter Ehegatten und Lebenspartner.
Steuern: Anwendungsschreiben zum Ehrenamtsstärkungsgesetz
, Ausgabe 149 September 2014, Recht & Politik