Argentinien: Gesetz gewährt Zivilgesellschaft Medienzugang

Der argentinische Kongress billigte am 10.10.2009 das Gesetz zur Neuordnung der Radio- und Fernsehlandschaft, das die Paragraphen aus der Zeit der Militärdiktatur ersetzt und das Sendevolumen zu je einem Drittel an private, öffentlich-rechtliche und zivilgesellschaftliche Träger vergibt. Das „Gesetz K“ ist umstritten: Begrüßt wird, dass es den Einfluss des quasi-monopolistischen Medienkonzerns Clarín beschränkt. Kritiker werten das Gesetz jedoch als Versuch der Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner („K“), die Berichterstattung stärker zu kontrollieren. Sie befürchten, dass Lizenzen, die für den gemeinnützigen Sektor vorgesehen sind, vorwiegend an regierungsfreundliche Organisationen vergeben werden.

, Ausgabe 95 Oktober 2009
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