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Michael Neumann

Badische Zeitung: Bürgerforum als Hinweisgeber der stillen Mehrheit

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Ein Volksantrag und Druck aus allen Parteien bewegte die Landesregierung Baden-Württembergs dazu, Gesetzesänderungen für das neunjährige Gymnasium (G9) auf den Weg zu bringen. Dabei wurde mit einem Bürgerforum gearbeitet. In ihrem Artikel „G8 oder G9 in Baden-Württemberg: Wenn die stille Mehrheit durch ein Bürgerforum mitredet“ in der Badischen Zeitung vom 28. August 2024 zitierte Tanja Wolter einen begeisterten Teilnehmer mit den Worten: „Eine stärkere Stimme kann ich als Bürger nicht haben.“ In einem Abgleich der Empfehlungen aus dem Forum und der dann vom Kabinett beschlossenen Bildungsreform habe die Landesregierung mehrere Übereinstimmungen festgestellt, darunter auch Sprachförderung, so Wolter. „Zwar gaben dafür die schlechten Ergebnisse vieler Schüler-Vergleichstests den Ausschlag. Es zeigt aber, dass Politik und Bürgermeinung hier übereinstimmen“, schrieb sie. Sie zitierte die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Barbara Bosch, das Forum sei „die Premiumklasse der Bürgerbeteiligung“, aber kein Selbstzweck. Es gehe um Hinweise aus der stillen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger und dass Menschen mit der Demokratie zufriedener seien, wenn sie gefragt würden.

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Fördertopf für gemeinwohlorientierte Unternehmen

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Maßnahmen zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen insbesondere in deren Gründungs- und frühe Wachstumsphase. Eine entsprechende Förderrichtlinie „Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“ wurde am 17. Juli 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen, die ihre fachliche und administrative Qualifikation zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen nachweisen können. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung gewährt.

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Gutachten: Neutralitätsgebot gilt nur bedingt für Zuwendungsempfänger

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Private Organisationen, die staatliche Zuwendungen empfangen, dürfen sich aussuchen, welche politische Parteien sie in Veranstaltungen und Veröffentlichungen einbeziehen und welche nicht. Maßgeblich ist nicht das Neutralitätsgebot, sondern der Zweck der jeweiligen Veranstaltung oder Veröffentlichung. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz a.D. vom 25. Juli 2024. „Die öffentliche Finanzierung privater Initiativen bedeutet nicht, dass deren Äußerungen zu solchen des Staates werden. Die privaten Träger sind weder Instrument noch „Sprachrohr“ des Ministeriums und auch nicht in gleichem Maße an ein – wie auch immer definiertes – Neutralitätsgebot und die Chancengleichheit der Parteien gebunden“, schreibt Hufen darin.

Das Gutachten wurde von der Dresdener Cellex-Stiftung mit Unterstützung weiterer Stiftungen in Auftrag gegeben. „Politische Bildung und Demokratiearbeit sind stets auf ethische Werte und Verfassungsziele gerichtet und deshalb nie „neutral“, so das Gutachten. „Auch sind sie Ausdruck der streitbaren Demokratie und verpflichtende Staatsaufgabe, die auch und gerade durch private Organisationen wahrgenommen werden kann.“

Anlass für das Rechtsgutachten war ein im März 2024 veröffentlichter Bericht des Sächsischen Rechnungshofes. Dieser sah „erhebliche Defizite“ beim Vollzug einer Fördermaßnahme des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) durch die Förderpraxis. Der Rechnungshof kritisierte ein „Überschreiten der Grenzen zwischen politischer Bildung und politischer Betätigung und eine zu große (partei-)politische Nähe zwischen Ministerium und Zuwendungsempfängern“ und forderte, dass die Förderung politischer Aktivitäten auszuschließen sei. Hufen kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, das „der Landesrechnungshof übergriffig gehandelt hat“ und „vom Gesetzgeber nicht dazu befugt ist, Ausführungen zum Neutralitätsgebot und zur Chancengleichheit politischer Parteien zu verfassen“.

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Schleswig-Holstein, Stiftungsaufsicht: Mehr Bürokratie wagen

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Rechtsfähige Stiftungen in Schleswig-Holstein müssen ab sofort mit höherem Erfüllungsaufwand rechnen, wenn sie die jährlichen Berichte an die Stiftungsaufsicht erstellen.

Der Aufwand entsteht beispielsweise dadurch, dass im Bericht alle geförderten Maßnahmen oder durchgeführten Projekte mit den jeweiligen Beträgen und Zahlungsempfängern aufzuführen sind, unabhängig von ihrer Bedeutung und der Höhe der Förderung. Ferner sollen bei der Jahresrechnung die Verwaltungs- und Geschäftskosten einer Stiftung separat und einzeln ausgewiesen werden; insbesondere ist das Innenministerium als Stiftungsaufsicht an „Portokosten, Telefonkosten, Depotkosten, Entschädigung der Organmitglieder, Versicherungskosten, Büromaterial und Reisekosten“ interessiert.

Geregelt sind diese Mindestanforderungen in der Landesverordnung zu Mindestanforderungen nach § 8 Absatz 6 Stiftungsgesetz (StiftGVO) vom 15. Juli 2024. Die Anwaltskanzlei Flick Gocke Schaumburg hatte in ihrem Blog am 11. September 2024 darüber berichtet. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Regelungen „unverhältnismäßig und zum Teil schlichtweg rechtswidrig“ seien.

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Engagementbericht veröffentlicht

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Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat seinen ausführlichen Engagementbericht für 2023 veröffentlicht. Wie bereits im Juli 2024 vorab kommuniziert (bürgerAktiv berichtete), sind die finanziellen Zuwendungen und geldwerten Zuwendungen der Genossenschaftsbanken und der Genossenschaftlichen FinanzGruppe für Vereine und Initiativen auf insgesamt 185 Millionen Euro gestiegen, darunter 14 Millionen Euro aus den Erträgen des Stiftungskapitals von 385 Millionen Euro. Der Bericht betont insbesondere das Engagement für die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

WWW.BVR.DE/P.NSF/0/55CDB672BBE20538C1258B8C004B3DD8/%24FILE/BVR_CSR_23_INTERAKTIV.PDF

Zivilgesellschaft in Berlin

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Die Digitalisierung verschafft vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen in Berlin mehr Zulauf. 32 Prozent der Organisationen bestätigten diesen Effekt, mehr als in anderen Städten und bundesweit. Das hat eine Befragung des Zentrums Zivilgesellschaft in Zahlen (ZiviZ) ergeben, wie im Länderbericht „Zivilgesellschaftliche Organisationen in Berlin. Ergebnisse aus dem ZiviZ-Survey 2023“ zu lesen ist. Grund sei möglicherweise die vergleichsweise hohe Anzahl von Bildungsorganisationen in Berlin. Andere Digitalisierungseffekte fielen schwach aus: Nur in 16 Prozent der Organisationen engagierten sich mehr Menschen von außerhalb digital und ebenfalls nur 16 Prozent gaben an, dass sich durch die Digitalisierung mehr Menschen an den Entscheidungen in der Organisation beteiligten. Nur bei 8 Prozent engagierten sich mehr junge Menschen. Dagegen sagten 20 Prozent, das Gemeinschaftsgefühl habe nachgelassen.

Insgesamt gab es 2022 in Berlin 29.738 zivilgesellschaftliche Organisationen, ein Viertel davon im Bereich Bildung und Erziehung. Zwei Drittel der Organisationen haben bis zu 100 Mitglieder, 47 Prozent mehr als eine hauptamtlich beschäftigte Person und 36 Prozent der Berliner Organisationen gaben jährlich 100.000 Euro oder mehr aus, mehr als doppelt so viele wie im Bundesdurchschnitt. Der Landesbericht wurde von Dr. Peter Schubert verfasst und ist im September 2024 erschienen.

WWW.ZIVIZ.DE/SITES/ZIV/FILES/ZIVIZ-SURVEY_2023_LAENDERBERICHT_BERLIN.PDF

Süddeutsche Zeitung: Joggen als Ehrenamt?

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„Kann ich überhaupt etwas, das jemand braucht“: So beschrieb im Interview mit der Süddeutschen Zeitung die Soziologin Doris Rosenkranz die Ausgangslage bei jungen Menschen, die an ihrer Eignung zum Ehrenamt zweifeln. Sie gab die Antwort selbst: „Service Learning ist etwa für eine Neuntklässlerin eine Möglichkeit, diese Frage zu beantworten.“ In dem Interview riet Rosenkranz zu besserer Betreuung ehrenamtlicher und zeitgemäßeren Angeboten. Mit Blick auf den kommenden Freiwilligensurvey, dessen Veröffentlichung für 2025 erwartet wird, mahnte sie zu präziser Datenerfassung. So sei nicht jedes Mitglied eines Sportvereins schon ehrenamtlich engagiert: „Wer ist aktiv, weil der dort joggen gehen kann, und wer ist aktiv im Sinne eines Ehrenamts?“ Rosenkranz ist Professorin an der TH Nürnberg, Sprecherin der Hochschulkooperation Ehrenamt und Sachverständige im Ethikrat Bayern. Das Interview „Es ist ein Mythos, dass sich früher Menschen stärker eingebracht haben“, das am 1. September 2024 erschien, führte Johann Kosel.

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rnd: E-Sport wieder nicht gemeinnützig

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„Es sind zwei Wörter, die fehlen, aber entscheidend sind: ‚und E-Sports‘“ – die beiden Wörter fehlen im Entwurf des Jahressteuergesetzes, schrieb Manuel Liu in seinem Bericht „Gemeinnützigkeit des E-Sports: Ampel spielt auf Zeit, Verbände drängen das das Bundesfinanzministerium“ für das Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd). Die Gemeinnützigkeit für E-Sport einzuführen, steht im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. Die Verantwortung dafür, dass sie im Entwurf für das Jahressteuergesetzes nicht auftaucht, den das Bundesfinanzministerium im Juli 2024 vorlegte (bürgerAktiv berichtete), schieben sich die Koalitionäre nun gegenseitig zu, erfuhr Liu, als er bei den Politikerinnen und Politikern nachfragte. Sein Bericht erschien am 24. August 2024.

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rbb24: Unternehmen sollten Werte kommunizieren

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Einen sechsstelligen Aufgangsrückgang habe er verzeichnet nach dem Aufruf an seine Beschäftigten, nicht die AfD zu wählen: Das vermeldete der Unternehmer Reinhold Würth aus seinem Montagetechnikunternehmen in Brandenburg, wie Anja Dobrodinsky am 28. August 2024 im Sender rbb24 berichtete. In ihrem Beitrag „Politisches Engagement von Unternehmen – Pro und Contra“ ließ sie den Sprecher des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) mit dem Hinweis zu Wort kommen, die Wohnungseigentümer seien auf gutes Zusammenleben in Kiezen und Quartieren angewiesen. Der Verband ist einer von mehreren Dutzend Unternehmen und Organisationen, die sich der Kampagne „Brandenburg zeigt Haltung“ angeschlossen hatten. Der Dresdner Betriebswirtschaftsprofessor Markus Scholz empfahl Unternehmen in dem Beitrag, gemeinsam mit ihren Beschäftigten Unternehmenswerte zu erarbeiten und zu kommunizieren und darauf zu achten, dass die öffentlich geforderte Demokratie auch im Unternehmen praktiziert werde.

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Sächsische Zeitung: „Sachsen-Kompass“ – Wer sich in Bautzen engagiert und wofür

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Nachbarschaftshilfe liegt im Trend, Flüchtlingshilfe weniger: Dieses Engagementszenario zeichnen die Befragungsergebnisse des „Sachsen-Kompass“ für den Landkreis Bautzen. Von 1690 Befragten waren 43 Prozent in der Nachbarschaftshilfe aktiv, 30 Prozent im Sportverein und nur fünf Prozent in der Hilfe für Geflüchtete. Die Daten des „Sachsen-Kompass“ mit Aussagen über die Wünsche der sächsischen Bürgerinnen und Bürger für Sachsen wurden von der Sächsischen Zeitung und der Leipziger Volkszeitung erhoben. Sachsenweit beteiligten sich 23.000 Menschen. In der begleitenden Berichterstattung schrieb Tim Ruben Weimer über die Engagierten in Bautzen, Flüchtlingshelfer würden als „Gutmenschen“ und „Nestbeschmutzer“ gelten, weil sie angeblich Straftätern helfen würden. Der Rückgang werde jedoch auch auf Mühsal mit Behörden zurückgeführt sowie auf psychische Belastungen etwa durch Abschiebungen und den Rückgang staatlicher Förderungen, die mehr Arbeit für das Ehrenamt bedeuteten. In der Gesamterhebung des „Sachsen-Kompass“ hatten auf die Frage „Was sollte sich in Sachsen am dringendsten ändern“ mit 44 Prozent die meisten Menschen das „gesellschaftliche und politische Miteinander“ genannt, gefolgt von Bildung (41 Prozent) und Migration/Integration (39 Prozent).

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