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Michael Neumann

IAB-Panel: Viele Frauen, viel Teilzeit im gemeinnützigen Sektor

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Im gemeinnützigen Sektor arbeiten hauptberuflich überwiegend Frauen: 71,3 Prozent meldet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit für 2021. Die Teilzeitquote liegt bei knapp 55 Prozent. Beide Quoten sind deutlich höher als in der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst. Hinsichtlich der für die Tätigkeiten erforderlichen Qualifikationen ähnelt der gemeinnützige Sektor der Privatwirtschaft: Rund ein Viertel der Tätigkeiten erfordert nur ein geringes Niveau, etwas mehr als die Hälfte erfordert ein mittleres Niveau und für 17 Prozent der Tätigkeiten ist ein hohes Qualifikationsniveau erforderlich (in der Privatwirtschaft rund 10 Prozent; knapp 31 Prozent im öffentlichen Dienst). Die Zahlen sind in der Statistik zu den Erwerbsstrukturen aus dem Betriebspanel 2021 zu finden, die das IAB am 21. Juli 2022 veröffentlicht hat.

WWW.IAB.DE/DE/DATEN/ERWERBSSTRUKTUREN.ASPX

BAGFW fordert Vorrang für Gemeinnützige

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) fordert, gemeinnützigen Organisationen Vorrang in den Sozialgesetzbüchern (SGB) und in staatlichen Förderprogrammen einzuräumen. Konkret schlägt die BAGFW vor, im SGB 1 für soziale Dienstleistungen eine Auftragsvergabe auszuschließen, gemeinnützige Träger, Dienste und Einrichtungen in allen öffentlichen Förderprogrammen prioritär zu bedenken sowie in der EU die Vergaberichtlinien dahingehend zu reformieren, dass gemeinnützige Träger stärker berücksichtigt werden. Zudem fordert die BAGFW Entbürokratisierung und verweist auf die Reformvorschläge zum Gemeinnützigkeitsrecht, die sie im Mai 2021 veröffentlicht hat. Gemeinnützige Einrichtungen seien trotz ihrer steuerlichen Vorteile strukturell gegenüber gewerblichen Unternehmen benachteiligt, legt die BAGFW zur Begründung ihrer Reformvorschläge dar.

WWW.BAGFW.DE/VEROEFFENTLICHUNGEN/STELLUNGNAHMEN/POSITIONEN/DETAIL/FUER-TEILHABE-UND-GESELLSCHAFTLICHEN-ZUSAMMENHALT-VORRANG-DER-GEMEINNUETZIGKEIT-ANREGUNG-FUER-EIN-REFORMPAKET
WWW.BAGFW.DE/THEMEN/GEMEINNUETZIGKEIT-UND-STEUERN/DETAIL/REFORMDISKUSSION-ZUM-GEMEINNUETZIGKEITSRECHT

Bundesregierung will Benachteiligung gemeinnütziger Gemeinwohlunternehmen abbauen

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Die Bundesregierung sieht gemeinwohlorientierte Unternehmen in gemeinnütziger Rechtsform benachteiligt, was ihren Zugang zu Förder- und Finanzierungsprogrammen angeht. Es sei geplant, mit einer Nationalen Strategie für Sozialunternehmen Hindernisse beim Zugang zu Finanzierungs- und Förderprogrammen für gemeinwohlorientierte Unternehmen abzubauen, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 20/2468) vom 24. Juni 2022 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Noch keine Angaben macht sie, welche konkreten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften sie beabsichtigt und wann entsprechende Initiativen in den Bundestag eingebracht werden. Unter gemeinwohlorientierten Unternehmen versteht das in der Bundesregierung zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „gemeinwohlorientierte Unternehmen, die rechtsformunabhängig gesellschaftliche Herausforderungen mit unternehmerischen Mitteln lösen wollen und dabei dauerhaft und wirtschaftlich am Markt tätig sind“.

WWW.BUNDESTAG.DE/PRESSE/HIB/KURZMELDUNGEN-903696
DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/024/2002468.PDF

Virtuelle Gremiensitzungen: Gesetz kommt nach der Sommerpause

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Mit einer Bundesratsinitiative will Bayern Vereinen und Stiftungen ermöglichen, virtuelle Mitgliederversammlungen auch ohne entsprechende Regelung in den Satzungen durchzuführen (bürgerAktiv berichtete AUSGABE 233 MAI 2022). Die Bundesregierung hat dazu am 1. Juli 2022 Stellung genommen (Drucksache 20/2352) und sich dafür ausgesprochen, dass alle Gremiensitzungen im Wege jedweder geeigneten elektronischen Kommunikation ohne Satzungsgrundlage durchgeführt werden können. Geregelt werden soll dies im BGB. Der Bundestagsbeschluss steht noch aus. Laut Auskunft der Pressestelle der Bundestagsverwaltung vom 18. Juli 2022 gegenüber bürgerAktiv steht das Thema erst wieder nach der parlamentarischen Sommerpause im September auf der Agenda des Parlamentes. Die aktuell noch gültige Sonderregelung des Gesetzgebers vom März 2020 endet am 31. August 2022.

WWW.BUNDESTAG.DE/PRESSE/HIB/KURZMELDUNGEN-903570

Der Tod gehört zum Leben – sozialgenial-Projekt unterstützt Kinderhospiz

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Vier Schülerinnen des Projektkurses „Social Project“ am Erich-Gutenberg-Berufskolleg in Bünde (Nordrhein-Westfalen) haben das Kinderhospiz Löwenherz in Syke unterstützt. Ihre Spenden- und Informationskampagne ist das sozialgenial-Projekt des Monats Juli.

Einen Eindruck von der Hospizarbeit verschafften sich die Schülerinnen bei einem Besuch im Löwenherz: Sie schauten sich die Räume an, ließen besondere Orte wie den Trauerraum auf sich wirken. Es erwuchs der Wunsch, dass Hospize mehr Aufmerksamkeit erhalten sollten. Um speziell den Verein Kinderhospiz Löwenherz zu unterstützen, führten die Schülerinnen Spendenaktionen in ihren Wohngebieten und bei Unternehmen durch, verteilten Flyer von Löwenherz und veranstalteten einen Spendenlauf an ihrer Schule. Insgesamt kamen dank des Engagements der Schülerinnen 1620 Euro zusammen. Das sozialgenial-Projekt findet an dem Kolleg als Wahlpflichtfach in der zwölften Klasse statt, nachdem die Schülerinnen und Schüler in der elften Klasse das Fach Betriebsorganisation belegt haben. Die Punkte können im Abitur angerechnet werden.

www.aktive-buergerschaft.de/der-tod-gehoert-zum-leben-sozialgenial-projekt-unterstuetzt-kinderhospiz/

Lüdinghausen: Bürgerstiftung wirbt um langfristige Förderung

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Unter dem Titel „Freunde & Förderer“ wirbt die Bürgerstiftung Lüdinghausen (Nordrhein-Westfalen) um eine langfristige Unterstützung von Privatpersonen und Unternehmen. Ziel der Bürgerstiftung ist es, über regelmäßige Förderbeiträge planbare Einnahmen zu generieren. Damit will sie eigene Projektideen umsetzen. Förderer würden zu „Paten für Projekte und Veranstaltungen der Stiftung“, formulierte der Schatzmeister der Bürgerstiftung, Christoph Schlarmann, das Ziel gegenüber den Westfälischen Nachrichten. Auf die Idee für einen solchen Freundeskreis kam man in Lüdinghausen durch den Austausch mit anderen Bürgerstiftungen.

WWW.WN.DE/MUENSTERLAND/KREIS-COESFELD/LUEDINGHAUSEN/PATENSCHAFT-FUR-LUDINGHAUSEN-2591686?PID=TRUE

Lörrach: Bürgerstiftung feiert 20-jähriges Jubiläum

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Die Bürgerstiftung Lörrach hat am 13. Juli 2022 ihr 20-jähriges Jubiläum mit einem Festakt gefeiert. Oberbürgermeister Jörg Lutz würdigte in dessen Rahmen die Bürgerstiftung als erste im Regierungsbezirk und sagte, sie packe „Dinge in vorbildlicher Weise an“. Verschiedene Rednerinnen und Redner machten deutlich, was das Engagement der Bürgerstiftung bewirkt. So kann das Frauenhaus die Anzahl der Plätze verdoppeln, weil die Bürgerstiftung eine Wohnung und einen zinslosen Kredit zur Verfügung stellt. Der seit Gründung unter dem Dach der Bürgerstiftung befindliche Museumsfonds ist von 100.000 Euro auf 450.000 Euro gewachsen. Durch ein geerbtes Dreifamilienhaus wird er künftig laufende Einnahmen für die Instandhaltung und Erweiterung der Sammlung erwirtschaften. Weitere Immobilien sichern der Bürgerstiftung regelmäßige Einkünfte. Gleichzeitig kann sie hierüber ihre Zwecke verwirklichen, indem diese gemeinnützige Einrichtungen wie das Schülercafé Kamel-ion und ein Vereinsarchiv beheimaten.

WWW.VERLAGSHAUS-JAUMANN.DE/INHALT.LOERRACH-ENORM-ENGAGIERT-FUER-DIE-MENSCHEN.AEF6877F-26C8-44B7-9F48-DC419D89708B.HTML

Alfeld: Bürgerstiftung erhält hohe Zustiftung

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Die Bürgerstiftung Alfeld (Niedersachsen) hat eine Zustiftung in Höhe von 460.000 Euro erhalten. Gestiftet wurde das Geld von dem Ehrenvorsitzenden Ernst Martin Behrens, der seit der Gründung der Bürgerstiftung im Jahr 2005 bis 2021 im Vorstand tätig war. Durch die Zustiftung erhöht sich das Vermögen der Bürgerstiftung auf rund 1,5 Millionen Euro.

WWW.BUERGERSTIFTUNG-ALFELD.DE

Regionalforen Bürgerstiftungen: Zeit für einen persönlichen Austausch

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Nach drei Jahren coronabedingter Pause veranstaltet die Stiftung Aktive Bürgerschaft in diesem Jahr wieder zwei Regionalforen für Bürgerstiftungen vor Ort: Am 2. September 2022 in Münster und 16. September 2022 in Schwäbisch Hall. Im Mittelpunkt stehen dabei die Themen, die die Bürgerstiftungen aktuell bewegen: Die ertragreiche Anlage des Stiftungsvermögens in unsicheren Zeiten, ein Update zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Bürgerstiftungen und die Ansprache jüngerer Zielgruppen über Social Media. Dem Austausch der Bürgerstiftungen, zum Beispiel zum Thema Immobilien oder dem Engagement im ländlichen Raum, wird in diesem Jahr ebenfalls besonders Raum gegeben. Weitere Details und die Möglichkeit zur Anmeldung – bis zum 24. August 2022 – sind online zu finden.

WWW.AKTIVE-BUERGERSCHAFT.DE/REGIONALFORUM

Ach Captain, mein Captain

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Ein Ritterschlag von der Queen, 33 Millionen britische Pfund und hunderttausende Glückwunschkarten: Der inzwischen verstorbene britische Weltkriegsveteran Captain Tom Moore dürfte wohl als einer der erfolgreichsten Spendensammler in die Geschichte eingehen. Eigentlich waren 1000 Pfund sein Ziel gewesen, dafür drehte er bis zu seinem 100. Geburtstag im April 2020 mit seinem Rollator 100 Runden in seinem Garten. Das Geld kam der Aktion „NHS Charities together“ zugute (bürgerAktiv berichtete Ausgabe Mai 2020). Schlechter läuft es mit der Stiftung, die in Moores Namen gegründet wurde. Wie die Süddeutsche Zeitung am 6. Juli 2022 berichtete, legen seine Nachkommen den Begriff Wohltätigkeit wohl etwas zu weit aus. So soll ein privates Unternehmen, das Moores Tochter Hannah Ingram-Moore gehört, den Stiftungsnamen „Captain Tom“ unberechtigt nutzen. Die Stiftung widerspricht nicht – ihre Geschäftsführerin ist besagte Hannah Ingram-Moore, zunächst für ein Jahresgehalt von 100.000 Pfund, dann 85.000 Pfund bestellt. Das ist doch alles ein bisschen viel – jetzt ermittelt die Charity Commission, die britische Aufsichtsbehörde.

WWW.SUEDDEUTSCHE.DE/PANORAMA/CAPTAIN-TOM-MOORE-STIFTUNG-TOCHTER-1.5615714