Bayern will das Vereinssteuerrecht entbürokratisieren

Die Bayerische Staatsregierung hat am 2. Juli 2024 eine Bundesratsinitiative zur Entbürokratisierung im Vereinssteuerrecht beschlossen. Geplant ist eine Anhebung der Steuerfreigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von 45.000 auf 60.000 Euro sowie die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 1.000 Euro und des Übungsleiterfreibetrags von 3.000 auf 3.600 Euro. Zudem sollen steuerliche Erleichterungen für Helfer bei Vereinsfesten geschaffen werden. Ein Baustein der Initiative ist die Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung. Diese ist auch im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes der Bundesregierung enthalten (bürgerAktiv berichtete).

Zum Beschluss der Bayerischen Staatsregierung

, Ausgabe 258 August 2024, Recht & Politik