Die Enquete-Kommission „Potenziale in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung entfesseln – Das Leben leichter machen, Bürokratie abbauen, den Staat neu denken“ des Bayerischen Landtags hat am 17. Juli 2025 Handlungsempfehlungen zum Themenfeld „Bürokratieabbau und Ehrenamt“ beschlossen. Zu den Kernpunkten der am 30. Juli 2025 veröffentlichten Empfehlungen gehören unter anderem:
- Notarpflicht nur noch bei der Ersteintragung in das Vereinsregister, nicht mehr bei Änderungen.
- Erleichterungen bei Datenschutzbeauftragten, Aufbewahrungsfristen für Einwilligungen, Fotoveröffentlichungen (Widerspruchslösung) und Abmahnschutz zu Impressum/Datenschutzerklärung.
- Wechsel zu stichproben- oder anlassbezogenen Prüfungen bei kleinen Organisationen. Das Jährlichkeitsprinzip bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer soll durch eine Dreijahresbetrachtung ersetzt werden.
- Zumindest kleine Organisationen sollen von der Abführung der Künstlersozialabgabe befreit werden und die Abgabe von den Versicherten selbst durchgeführt werden
- Die Organisation von Festen und Veranstaltungen soll erleichtert werden durch einen Sammelantrag für Genehmigungen, weniger verkehrsrechtliche Auflagen im öffentlichen Raum und praxisgerechtere Hygieneregeln.
Die Empfehlungen fließen in den Bericht der Enquete-Kommission ein, über den dann der Landtag debattieren wird. Daraus folgende Maßnahmen sollen gegebenenfalls bis zum Ende der Legislaturperiode eingeleitet werden. Die Kommission wurde am 16. Juli 2024 vom Bayerischen Landtag eingesetzt. Ihr gehören neun Abgeordnete aller Fraktionen sowie sieben externe Experten an.
Zur Webseite der Enquete-Kommission Bürokratieabbau
Zu den Handlungsempfehlungen