Extremismusklausel: Begleitschreiben ist rechtsverbindlich

Das Begleitschreiben zum Zuwendungsbescheid bei der Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement gegen Extremismus ist rechtsverbindlich. Das Schreiben stellt klar, dass Förderempfänger nicht mit Personen oder Gruppen kooperieren dürfen, welche die Bundesregierung als extremistisch einschätzt. Andernfalls kann sich nach Rechtsauffassung der Bundesregierung eine Pflicht zur Rückzahlung von Fördermitteln ergeben. Dies teilte die Bundesregierung am 26. März 2014 in ihrer Antwort (Drucksache 18/930) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit. Diese hatte nach dem Unterschied zwischen der vor kurzem abgeschafften sogenannten Extremismusklausel (bürgerAktiv berichtete) und der neuen Regelung gefragt.

, Ausgabe 144 April 2014, Recht & Politik