Berlin: Amt rechnet Tafelessen auf Wohngeld an

Einem Studierenden, der im Wohngeldantrag im Berliner Bezirk Lichtenberg angab, bei der Tafel zu essen, ist das Tafelessen als Einnahme angerechnet worden. Nach der ersten öffentlichen Kritik stellte sich heraus, dass die zuständige Sachbearbeiterin das Essen nicht angerechnet hatte, um das Wohngeld zu vermindern, sondern im Gegenteil damit erreichen wollte, dass der Student das für den Wohngeldbezug nötige Mindesteinkommen erreichte. Die Berliner Tafel verwahrte sich in jedem Fall gegen amtliche Verrechnungen. Das Bezirksamt Lichtenberg lässt den Fall noch juristisch prüfen.

www.taz.de/Fall-in-Lichtenberg/…
www.berliner-tafel.de/…

Ausgabe 200 Mai 2019
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