Berliner Finanzamt erkennt Change.org Gemeinnützigkeit ab

Das Berliner Finanzamt hat dem Verein Change.org, der die gleichnamige Petitionsplattform betreibt, die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das teilte der Verein am 18. März mit. Demnach begründete das Finanzamt seine Entscheidung damit, dass die Plattform auch Petitionen an nicht-staatliche Akteure ermöglicht, zum Bespiel an Konzerne wie Nestlé, Amazon oder Shell. Der Vereinszweck „Förderung des demokratischen Staatswesens” decke jedoch nur Petitionen an staatliche Stellen ab. Change.org legte gegen den Aberkennungsbescheid Einspruch ein. Der Verein begründete den Schritt in einer Mitteilung mit den Worten: „Petitionen sind in all ihren Formen Teil der demokratischen Beteiligung und damit im besten Sinne selbstverständlich Förderung des demokratischen Staatswesens.”

Im Januar 2021 hatte der Bundesfinanzhof in München in einem ähnlichen Fall eine Entscheidung des Finanzgerichts Hessen (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 208 Februar 2020) bestätigt, wonach die globalisierungskritische Organisation Attac nicht gemeinnützig sei. Attac hatte daraufhin eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.

changeverein.org/…

, Ausgabe 220 März 2021