BFH: IPSC-Schießen ist gemeinnützig

IPSC-Schießen ist gemeinnützig. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 27. September 2018 (Aktenzeichen V R 48/16) entschieden, wie er im Dezember 2018 bekannt gab. Bei dieser dynamischen Schießsportdisziplin absolviert ein Schütze in möglichst kurzer Zeit einen festgelegten Parcours mit verschiedenen Zielen. Das BFH-Urteil widerspricht der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung, es handele sich um Kampfschießen oder kriegsähnliches Treiben, das gegen die Werteordnung des Grundgesetzes verstößt. Geklagt hatte 2015 ein Verein, dessen Antrag auf Gemeinnützigkeit vom zuständigen Finanzamt abgelehnt wurde.

juris.bundesfinanzhof.de/…

Ausgabe 196 Januar 2019, Recht & Politik