BGH: Umwelthilfe darf weiter abmahnen

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird voraussichtlich die Klagebefugnis der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) nicht infrage stellen. Es spreche nichts für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten, sagte Medienberichten zufolge der Senatsvorsitzende Thomas Koch in der Verhandlung am 25. April 2019 in Karlsruhe. Die DUH hatte ein Autohaus wegen unzureichender Information über Kraftstoffverbrauch und Emissionen eines Neuwagens abgemahnt. Der Händler hielt das für Rechtsmissbrauch und unterstellt, der DUH gehe es vor allem um ihren finanziellen Gewinn. Das endgültige Urteil ist für den 4. Juli 2019 angekündigt.

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Ausgabe 199 April 2019, Recht & Politik