Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zahlreiche Änderungen beim Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vorgenommen. Sie betreffen kommunale Kinos, Anglervereine, Vertriebenenverbände, Freiwilligenagenturen, Erfinderclubs, Schützenvereine, Beschäftigungsgesellschaften und Mittelbeschaffungskörperschaften. Die jeweiligen Ausführungen sind dem Schreiben des BMF vom 31. Januar 2019 zu entnehmen. Sie gelten mit sofortiger Wirkung.
Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. kritisierte die Neufassung der AEAO. Zum einen werden gemeinnützige Organisationen mit Detail-Regulierungen belastet anstatt für Klarheit zu sorgen und Freiräume zu schaffen. Zum anderen übernehme das BMF nur selektiv Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (BFH), wenn sie zu Lasten zivilgesellschaftlicher Organisationen gehen, so Allianz-Vorstand Stefan Diefenbach-Trommer.
www.bundesfinanzministerium.de/…pdf
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/…